Festbetragssenkung für Amoxicillin / Clavulansäure geplant

Der GKV-Spitzenverband hat den Festbetragsmarkt überprüft und schlägt vor, die Festbeträge in 44 Gruppen anzupassen und in 20 Gruppen aufzuheben. Ein Vorschlag betrifft die Festbetragsgruppe Amoxicillin/Clavulansäure – hier ist eine Absenkung um ein Viertel angedacht. Der Branchenverband Pro Generika schlägt Alarm, der GKV-Spitzenverband verteidigt die Preissenkung für das Antibiotikum.

Der GKV-Spitzenverband hat den gesetzlichen Auftrag, mindestens einmal im Jahr den Festbetragsmarkt zu überprüfen und an eine veränderte Marktlage anzupassen. Das hat er Ende November wieder getan – mit dem Ergebnis, dass er in 44 Gruppen Änderungen vornehmen will: In 22 Gruppen sollen die Festbeträge zum Zweck der gesicherten Versorgung angehoben werden, in weiteren 22 Gruppen sollen sie aufgrund von Marktdynamik gesenkt werden. Gesenkt werden die Festbeträge etwa dann, wenn Generika-Anbieter mit ihren Preisen deutlich unter dem vorgeschlagenen Festbetragsniveau liegen. 

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Überdies sollen in 20 Gruppen die Festbeträge aufgehoben werden. Derzeit – und noch bis zum 28. Dezember – läuft das Stellungnahmeverfahren zu den Vorschlägen des GKV-Spitzenverbandes.

12,38 Euro statt 16,17 für die 10er-Packung

Der Branchenverband Pro Generika hat am Dienstag in einer Pressemitteilung eine Wirkstoffkombination hervorgehoben, für die der Festbetrag angehoben werden soll: das Antibiotikum Amoxicillin/Clavulansäure. Es kommt unter anderem gegen Blasen- oder Mittelohrentzündung zum Einsatz. Konkret schlägt der GKV-Spitzenverband vor, den Festbetrag einer 10er-Packung von derzeit 16,17 Euro auf 12,38 Euro abzusenken.

Pro Generika: GKV-Spitzenverband hat Probleme nicht verstanden

„Jetzt wird es noch schwerer, dieses wichtige Mittel rentabel zu produzieren“, erklärt dazu Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer. „Die Festbetragsabsenkung erhöht die Gefahr, dass weitere Hersteller aus der Produktion aussteigen müssen.“ Die Maßnahme zeige, so Bretthauer weiter, dass der GKV-Spitzenverband – anders als die Politik – das Problem hinter den Engpässen immer noch nicht verstanden habe. „Der extreme Kostendruck geht zulasten der Versorgung. Da kann man doch Preise nicht noch weiter absenken!“ Das Lieferengpassbekämpfungsgesetz (ALBVVG) gehe zwar nicht weit genug, aber es zeuge von der Einsicht, dass nur mehr Hersteller mit diversifizierten Lieferketten die Versorgung stabilisieren könnten. Diese Erkenntnis werde nun konterkariert.

Forderung: Die Politik muss einschreiten

„Wenn der GKV-SV die beabsichtigten Verbesserungen durch technokratisches Festhalten am Hauptsache-Billig-Prinzip wieder zunichtemachen will, tut politisches Einschreiten Not“, so Bretthauer: „Das Gesundheitsministerium muss von seiner Rechtsaufsicht Gebrauch machen und die Absenkung verhindern.“

GKV-SV: Anbieterpreise teilweise deutlich niedriger

Der GKV-Spitzenverband verteidigt seinen Vorschlag hingegen. Bei besagter Festbetragsgruppe hätten sich Marktveränderungen gezeigt, die für eine Absenkung des Festbetrags sprächen, erklärte am Dienstag ein GKV-Sprecher auf Nachfrage der DAZ. „Hier gibt es insgesamt 15 Generika-Anbieter, die mit ihren Preisen zum Teil noch deutlich unter dem vorgeschlagenen Festbetragsniveau liegen“. Die Gruppe „Amoxicillin + Clavulansäure, Gruppe 2“ umfasse ausschließlich Filmtabletten. Die Festbeträge für die Einzelwirkstoffe würden hingegen nicht geändert. Zudem wären die flüssigen und parenteralen Darreichungsformen mit diesen Wirkstoffen nicht von der Anpassung betroffen. Für die zur Anpassung vorgesehenen Filmtabletten lägen darüber hinaus keine Engpassmeldungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor.

Der GKV-Spitzenverband gibt die Spitze an Pro Generika zurück: Dessen Mitteilung vermittle fälschlicherweise den Eindruck, dass der GKV-Spitzenverband die Preise für Festbetragsarzneimittel festlege. Dem sei aber nicht so. „Der vorliegende Sachverhalt zeigt einmal mehr sehr deutlich, dass die pharmazeutischen Unternehmen in ihrer Preisgestaltung frei sind. Sonst wäre es wohl kaum möglich, dass einige Unternehmen bei dem geltenden Festbetragsniveau der betreffenden Gruppe ihre Produkte unterhalb des Festbetragsniveaus anbieten.“


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