„Wieso dürfen die das?“
Die Kritik war deutlich: Kaum ein gutes Haar ließ der Bundesrechnungshof im April 2018 an der Kieferorthopädie. Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr für Zahnbegradigungen ausgeben, gebe es bei vielem keine Transparenz: Es fehlten Zahlen, wie viele Kinder und Jugendliche genau behandelt werden, wie lange und mit welchem Ergebnis. Als Konsequenz bestellte das Bundesgesundheitsministerium ein zweites Gutachten (PDF) – und schweigt seither.
Dabei bestätigte das zweite Gutachten die Wissenslücken, die der Bundesrechnungshof angeprangert hatte. Auch hier die Bilanz: Der Nutzen von Zahnspangen sei unklar und müsse besser erforscht werden, so das beauftragte IGES-Institut. „Bei so vielen Unklarheiten muss man deutlich zurückhaltender sein in Therapie und Diagnostik“, sagt Kieferorthopäde Alexander Spassov aus Greifswald, der mehrere Forschungsarbeiten dazu veröffentlicht hat. „Und Versicherte sollten über diese Unklarheiten informiert werden.“ Wie Spassov fordern Kritiker nun Konsequenzen.
Gesundheitsministerium drückt sich
Doch danach sieht es beim sonst so umtriebigen Bundesgesundheitsministerium derzeit nicht aus. Anfang Januar hatte das Ministerium mitgeteilt, man werde „mit den beteiligten Organisationen den weiteren Forschungsbedarf und weitere Handlungsempfehlungen erörtern“. Auf Anfrage des SPIEGEL heißt es nun, diese Gespräche sollen bis zum Sommer dauern. Aufgrund der schlechten Studienlage seien die „fachlichen und konzeptionellen Fragen (…) umfangreich“ und „ohne das fachliche Wissen und die Versorgungsnähe der Zahnärzteschaft und der Krankenkassen nicht zu beantworten“.
Doch der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hat Spahn bereits eine Frist gesetzt: Bis zum 30. August 2019 erwarte man einen Bericht des Bundesgesundheitsministeriums „über die durchgeführten bzw. beabsichtigten Maßnahmen“. Der Ausschuss forderte das Ministerium bereits im vorigen Mai auf, ein Gutachten über die langfristigen Auswirkungen von Zahnspangen erstellen zu lassen.
Schon 2001 und 2008 hatte es Kritik von zwei Institutionen an der Kieferorthopädie gegeben. „Bei so viel Beharrungsvermögen einer ganzen Berufsgruppe muss man sich fragen: Wieso dürfen die das?“, sagt Patientenvertreter Gregor Bornes. Man behandle meist Kinder und das ohne seriöse wissenschaftliche Evidenz über Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen. „Kieferorthopäden verdienen überdurchschnittlich gut im System der gesetzlichen Krankenkasse und rechnen trotzdem Privatleistungen ab“, so Bornes. Die Krankenkassen spielten das Spiel seit Jahren mit und die Politik habe bei den wirklich wichtigen Fragen bisher nichts bewegt: „Niemand weiß, ob begradigte Zähne länger halten oder gesünder sind oder wie viele Zähne durch die Behandlung Schaden nehmen“, kritisiert der Patientenschützer.
Der Bundesrechnungshof hatte bereits klare Empfehlungen ausgesprochen – und Stillstand geahnt: Das Bundesgesundheitsministerium sei den Hinweisen auf diese Missstände „seit Jahren nicht nachgegangen“ und dürfe nun „in Hinblick auf die unstreitigen Feststellungen des Bundesrechnungshofes nicht untätig bleiben und auf die Akteure in der gesetzlichen Krankenversicherung hoffen“. Das Ministerium könne laut Sozialgesetzbuch etwa das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) unmittelbar beauftragen.
Auf die Nachfrage des SPIEGEL, wie man die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes umsetzen wolle, bleibt das Ministerium unkonkret. Diese Aspekte seien „allesamt Gegenstand der laufenden Gespräche“, diesen könne man „leider nicht vorgreifen“.
Eine der Empfehlungen, dass nämlich dringend unabhängige Patienteninformationen gerade zu Selbstzahlerleistungen nötig seien, befürwortet immerhin der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und schlägt vor, „hierfür die Gesundheitsinformationen des IQWiG um den Bereich der Kieferorthopädie zu erweitern“.
Verkaufsverhalten wissenschaftlich untersuchen
Achim Kessler, Obmann der Fraktion Die Linke im Gesundheitsausschuss des Bundestages, reicht das nicht. Seine Fraktion hatte bereits im Oktober 2018 eine Kleine Anfrage zur „Wirksamkeit und Transparenz in der Kieferorthopädie“ an die Bundesregierung gestellt. „Wir können uns gut vorstellen, das Verhalten der Kieferorthopäden beim ‚Verkaufen‘ ihrer Leistungen wissenschaftlich zu untersuchen“, sagt Kessler. Auch sollten Kieferorthopäden angebotene Zusatzleistungen der Kasse melden müssen.
Diesen Vorschlag des Bundesrechnungshofes hat das Ministerium bereits abgewehrt. „Wer das ablehnt, setzt sich dem Vorwurf aus, verschleiern zu wollen“, meint Kessler. „Wir werden beim BMG nachhaken und auf weitere Schritte drängen.“
„Die Bundesregierung hat zu lange weggeschaut“, kritisiert auch Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau der Grünen im Gesundheitsausschuss. „Das Gesundheitsministerium muss die Patientinnen und Patienten stärker vor Eingriffen mit fragwürdigem Nutzen schützen.“
Das Gesundheitsministerium aber zeigt auf andere: Die Nutzenbewertung von Behandlungsmethoden sei „keine staatliche Aufgabe“, dafür sei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Das ist formal korrekt, nur hält sich Gesundheitsminister Spahn bei anderen Themen auch mal nicht an diese Regel.
Auf Nachfrage bleibt aber auch der G-BA vage und will den Gesprächen nicht vorgreifen. „Wenn sich herausstellen sollte, dass die Kieferorthopädie-Richtlinien des G-BA nicht mehr dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen“, sagt Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender, gegenüber dem SPIEGEL, „wird der G-BA diese Richtlinien überprüfen.“
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