Prozessbeginn gegen Frau nach Corona-Ausbruch in Heim bei Hildesheim

Eine frühere Pflegeheim-Mitarbeiterin hat zugegeben, eine Corona-Impfung vorgetäuscht zu haben. Jetzt steht sie wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung vor dem Landgericht Hildesheim. Alle News finden Sie im Corona-Ticker auf FOCUS online.

News zu Corona vom 21. Februar 2023

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Prozessbeginn gegen Frau nach Corona-Ausbruch in Heim bei Hildesheim

Dienstag, 21. Februar, 05.00 Uhr: Nach einem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim mit drei Toten muss sich eine frühere Mitarbeiterin der Einrichtung ab Dienstag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.

Sie soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorgetäuscht haben. Im November 2021 soll sie unbemerkt selbst mit Corona infiziert gewesen sein und als sogenannte Alltagsbegleiterin in dem Hildesheimer Heim eine Infektionskette ausgelöst haben. Wäre bekannt gewesen, dass sie nicht geimpft war, hätte sie wegen einer Corona-Infektion im familiären Umfeld nicht zur Arbeit gehen dürfen.

Die Frau bestreitet laut ihrem Rechtsanwalt Velit Tümenci, für den Corona-Ausbruch in dem Heim verantwortlich zu sein. Dabei starben drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen. Laut Anklage ergaben die rechtsmedizinischen Untersuchungen, dass Covid-19 im Falle der 80-Jährigen die Todesursache war. Bei den anderen beiden Corona-infizierten Toten seien andere Ursachen nicht auszuschließen, in diesen Fällen wird der 46-Jährigen fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die Frau hatte bisher nur die Fälschung ihres Impfausweises zugegeben.

Ob es sich bei dem Verfahren um den bundesweit ersten Prozess dieser Art handelt, konnte ein Gerichtssprecher nicht sagen. Es sind insgesamt zwölf Zeugen und drei Sachverständige geladen. Am ersten Verhandlungstag wird der Angeklagten die Möglichkeit zu einer Einlassung gegeben, außerdem sollen Zeugen aus dem betroffenen Heim gehört werden.

Erster Prozess gegen Biontech wegen angeblicher Impfschäden startet im März

12.58 Uhr: Mitte März startet der erste Prozess gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher Impfschäden. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Demnach klagt eine Frau in Frankfurt auf Schadensersatz. Die 57-jährige Frau sagt, sie habe durch die Corona-Impfung von Biontech einen Herzschaden erlitten.

Gegenüber der „Welt am Sonntag“ teilte das Unternehmen mit, entsprechende Verdachtsfälle würden grundsätzlich überprüft. Die betroffene Frau habe allerdings nicht „genügend Informationen“ geliefert, um eine Überprüfung durchzuführen.

Nach dem Prozess in Frankfurt starten dem Bericht zufolge weitere Prozesse in Frankenthal, Düsseldorf und München.

Prozess wegen Corona-Ausbruchs in Pflegeheim startet

Sonntag, 19. Februar 2023, 09.45 Uhr: Eine Heimmitarbeiterin soll mit einem gefälschten Impfpass zur Arbeit gegangen sein. Dass sie sich mit Corona angesteckt hat, weiß die Frau zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Frage im Prozess: Ist sie der fahrlässigen Tötung schuldig?

Besonders zu Beginn der Pandemie starben bei Corona-Ausbrüchen in Pflegeheimen oft jeweils Dutzende Seniorinnen und Senioren. Darauf folgten mehrfach Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, die aber zum Beispiel in Wolfsburg oder Mannheim eingestellt wurden. Nun muss sich von Dienstag (21. Februar) an nach einem Corona-Ausbruch eine frühere Pflegeheimmitarbeiterin vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.

Ob es sich bei dem Verfahren um den bundesweit ersten Prozess dieser Art handelt, konnte ein Gerichtssprecher nicht sagen. Sicher ist: Der Fall hat bundesweit Aufsehen erregt.

Die Pflegeheim-Beschäftigte soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorgetäuscht haben. Sie hatte Ende November 2021 trotz einer Corona-Infektion im familiären Umfeld zunächst weiter in dem Hildesheimer Heim als sogenannte Alltagsbegleiterin arbeiten dürfen. Dies hatte ihr Arbeitgeber erlaubt, weil er annahm, sie sei doppelt geimpft. Jedoch soll die Frau unbemerkt selbst bereits mit Corona infiziert gewesen sein und zunächst einen Kollegen angesteckt haben – es folgte eine Kette von Infektionen. Bei dem Ausbruch starben drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen.

Laut Anklage ergaben die rechtsmedizinischen Untersuchungen, dass Covid-19 im Falle der 80-Jährigen die Todesursache war. Bei den anderen beiden mit Corona infizierten Toten seien andere Ursachen nicht auszuschließen, in diesen Fällen wird der 46-Jährigen fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die Frau hat bisher die Fälschung ihres Impfausweises zugegeben, aber abgestritten, für den Corona-Ausbruch verantwortlich zu sein.  

Für den Prozess sind nach Angaben des Landgerichts zwölf Zeugen und drei Sachverständige geladen. Am ersten Verhandlungstag wird der Angeklagten die Möglichkeit zu einer Einlassung gegeben, außerdem sollen Zeugen aus dem betroffenen Heim gehört werden. Insgesamt sind fünf Prozesstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 21. März gesprochen werden.

Laut RKI ist Corona-Inzidenz auf einem „vergleichsweise niedrigen Niveau“

Samstag, 18. Februar 2023, 15.05 Uhr: Die bundesweite Corona-Inzidenz liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) weiterhin auf einem „vergleichsweise niedrigen Niveau“. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz sei in der vergangenen Woche im Vergleich zur Vorwoche allerdings leicht angestiegen, schrieb das RKI in seinem wöchentlichen Bericht zu Corona am Donnerstagabend.

Der Anteil der bisher dominierenden Omikron-Linie BA.5 ging indes weiter zurück und lag in der Woche bis zum 5. Februar nur noch bei 54 Prozent. Der Anteil der Linien BA.2 und XBB.1 inklusive Sublinien stieg dagegen auf 22 und 20 Prozent. Die Werte basieren allerdings auf geringen absoluten Zahlen, denn das vollständige Viruserbgut wird nur bei einem sehr kleinen Anteil positiver Proben untersucht.

„Vorläufige Daten lassen vermuten, dass sowohl XBB.1.5 als auch einige Sublinien von BA.2.75 einen Übertragungsvorteil gegenüber anderen Sublinien sowie deutliche Immunfluchteigenschaften besitzen“, hieß es. Es sei daher in den kommenden Wochen mit steigenden Anteilen zu rechnen. Allerdings werde mit der zunehmenden Verbreitung keine Erhöhung der Krankheitsschwere beobachtet.

Insgesamt ist die Zahl der akuten Atemwegserkrankungen in Deutschland in der vergangenen Woche gestiegen. Sie liege „im oberen Wertebereich der vorpandemischen Jahre um diese Zeit“. Der Anteil der festgestellten Influenza B-Viren von allen Influenzaviren stieg laut RKI in den vergangenen Wochen erheblich an. Es bleibe daher wichtig, bei Symptomen Kontakte zu meiden und zu Hause zu bleiben.

Pandemie auch im schulischen Bereich beendet

Freitag, 17. Februar 2023, 06.53 Uhr: Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) hat sich erleichtert über den Wegfall der coronabedingten Einschränkungen an Schulen gezeigt. Die Pandemie könne nunmehr auch für den schulischen Bereich als beendet angesehen werden, sagte sie mit Blick auf das am Montag beginnende zweite Schulhalbjahr 2022/23.

Die Herausforderungen der Pandemie seien nach drei Jahren Ausnahmezustand gemeinsam gemeistert worden. „Vor allem möchte ich allen Lehrkräften danken; sie sind und waren für die Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Garant für Stabilität und Orientierung in diesen so unsicheren Zeiten.“

Für den Schulbereich gebe es keine Testpflicht mehr. Wer aber Erkältungssymptome habe, solle sich weiterhin zu Hause testen, riet Oldenburg. Dafür würden Schulen weiter mit Selbsttests ausgestattet. So könnten sie Infektionsketten effektiv unterbrechen und Sicherheit im Schulalltag gewährleisten.

Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr. Empfohlen wird das Tragen der Maske aber weiterhin bei Erkältungswellen, bei engem Kontakt zu anderen in Innenräumen und wenn man selbst Erkältungssymptome hat. Wie schon vor der Pandemie gelte der Grundsatz: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“

Weiberfastnacht erstmals wieder ohne Corona-Auflagen

Donnerstag, 16. Februar, 03.56 Uhr: Erstmals seit drei Jahren beginnt am Donnerstag mit Weiberfastnacht wieder ein Straßenkarneval ohne Corona-Einschränkungen. 2020 war der Karneval noch knapp vor den ersten weitreichenden Lockdown-Maßnahmen über die Bühne gegangen, hatte teilweise allerdings auch schon selbst zur Verbreitung des Virus beigetragen. Im Folgejahr 2021 fiel „die fünfte Jahreszeit“ komplett aus. 2022 fand Weiberfastnacht unter 2G-plus-Bedingungen statt. Diese Einschränkungen fallen nun weg.

Vor allem in Köln werden viele Zehntausende Feiernde von auswärts erwartet. Die Polizei ist dort mit 2000 Beamten im Einsatz. Bereits zu Beginn der Karnevalssaison am 11.11. war es in Köln zu einem Massenandrang gekommen. Besonders das Studentenviertel rund um die Zülpicher Straße gilt mit seinen vielen Bars und Kneipen als Mega-Hotspot für junge Leute. Die Stadt Köln hat unter anderem 550 Mobiltoiletten, 140 Urinale, 20 Urinalrinnen und elf Toilettenwagen aufgestellt. Ordnungsamtchefin Athene Hammerich drohte: „Wildes Urinieren wird der Ordnungsdienst konsequent ahnden.“ Das Verwarngeld betrage bis zu 200 Euro. Der Andrang könnte eventuell ein wenig dadurch abgebremst werden, dass das Wetter nicht gut werden soll.

Vergangenes Jahr war Weiberfastnacht auf den Tag des russischen Angriffs auf die Ukraine gefallen. Es war der 24. Februar. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte damals erklärt, ihr sei nicht nach Feiern zumute, aber weder sie noch die Vereine könnten und wollten den Karneval absagen. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte: „Krieg und Karneval in Europa passen nicht zusammen.“ Statt des Kölner Rosenmontagszugs gab es eine Friedensdemo mit einer Viertelmillion Teilnehmer.

Mit Blick auf dieses Jahr sagte der Kölner Karnevalspräsident Christoph Kuckelkorn der Deutschen Presse-Agentur: „Gerade die Corona-Zeit hat uns allen gezeigt, wie wichtig es ist, persönliche Nähe und die Gemeinschaft mit anderen Menschen zu erleben. Die Kölner Jecken schunkeln nicht einfach an den Problemen der Welt vorbei, sondern wissen sehr genau, wie eng Freud und Leid beieinander liegen.“

Unabhängig davon können sich Karnevalsverweigerer auf den Literaturnobelpreisträger und gebürtigen Kölner Heinrich Böll (1917-1985) berufen. Von ihm stammt der Ausspruch: „Ich kann mir keine schrecklichere Pflicht vorstellen als die Pflicht zum Humor.“

NRW verbrennt 4,4 Millionen Euro in Form von „Bastel-Masken“

Mittwoch, 15. Februar, 8.14 Uhr: Das Land NRW hat nach Angaben des Gesundheitsministeriums bisher knapp 6,7 Millionen Masken verbrennen lassen, die in der Anschaffung rund 4,4 Millionen Euro gekostet hatten. Nach dpa-Informationen handelte es sich dabei um sogenannte „Bastel-Masken“, die in den ersten Monaten der Pandemie für Aufregung gesorgt hatten.

Die Masken waren im Frühjahr 2020 von einem Bielefelder Unternehmen zum Selbstzusammenbauen geliefert worden. Als die „Bastel-Masken“ neben normalen Masken an Kitas geliefert wurden, hatte es von dort massive Beschwerden gegeben. Der damalige Familienminister Joachim Stamp (FDP) entschuldigte sich schriftlich bei den Einrichtungen ("Um eines klarzustellen: Sie sind keine Basteltanten und Bastelonkel, sondern hochqualifiziertes pädagogisches Personal bzw. Kindertagespflegepersonen.")

Laut Gesundheitsministerium hatten die medizinischen Masken damals 66 Cent pro Stück gekostet. Das Haltbarkeitsdatum der 6,7 Millionen Masken sei inzwischen abgelaufen. Daher seien sie „thermisch verwertet“ worden. Im „Sperrlager“ des Landes liegen zahllose weitere Masken, die entsorgt werden müssen. Zudem läuft dieses Jahr die Haltbarkeit für Millionen von Schutzkitteln ab. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte der „WAZ“ vergangene Woche gesagt, dass man diese Kittel – so lange sie nicht abgelaufen sind – auch Hilfsorganisationen spenden würde.

Isolationspflicht für Corona-Infizierte in Berlin beendet

Montag, 13. Februar, 05.00 Uhr: Ab diesem Montag müssen sich Menschen mit einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Berlin nicht mehr isolieren. Das hatte der Senat am vergangenen Dienstag beschlossen. Die Corona-Verordnung, in der das geregelt war, läuft zum 13. Februar aus. Die Aufhebung der Isolationspflicht war mit Brandenburg abgestimmt. Damit sind Berlin und Brandenburg die letzten Bundesländer, in denen die Pflicht fällt.

Aus Sicht eines Mediziners dürfte das Ende der Isolationspflicht in Berlin vermutlich ohne größere Folgen bleiben. „Ich erwarte keinen großen Knall. Es wird sich wahrscheinlich nicht so viel ändern“, sagte Sven Gläser, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin – Pneumologie und Infektiologie am Vivantes-Klinikum Neukölln. Er gehe davon aus, dass bereits in den vergangenen Wochen viele Ansteckungen unentdeckt blieben oder zumindest nicht durch einen Test nachgewiesen wurden. „Wenn sich Menschen kaum mehr testen, isolieren sie sich auch nicht. Die Vorgaben wurden in der jüngsten Zeit also vermutlich ohnehin nicht mehr strikt eingehalten.“

 

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