Neues Problem beim E-Rezept: fehlerhafte Rezepte in der TI

Das E-Rezept nimmt nach zahlreichen Pannen an Fahrt auf. Doch immer wieder werden sie wegen technischer Mängel von Rechenzentren abgewiesen. Dabei kommen auf die Apotheken nicht nur Retax-Gefahren, sondern auch rechtliche Fragen zu.  

Manche E-Rezepte werden von Rechenzentren abgewiesen, weil sie technische Mängel aufweisen. Bei der NARZ-Mitgliederversammlung wurde deutlich, dass der geplante Referenzvalidator zur Überprüfung zwar inzwischen vorliegt, aber beim Einstellen der E-Rezepte nicht verwendet wird. Damit stellen sich für Apotheken neue rechtliche Fragen, und manche fürchten neue Retax-Gefahren.

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In seinem Bericht bei der Mitgliederversammlung des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) am 7. Oktober in Hamburg konstatierte der NARZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörn Graue, dass das E-Rezept nach zahlreichen Pannen „unter der Diktatur staatlicher Einvernahme“ Fahrt aufnehme. Es entwickle dabei zunächst mehr Schwächen als Stärken.

0,4 Prozent der E-Rezepte abgewiesen

Eine derzeit auffallende neue Schwäche des E-Rezepts wurde zum Thema der Diskussion bei der Mitgliederversammlung. Dort berichtete Berend Groeneveld, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen, derzeit würden immer wieder E-Rezepte abgewiesen, weil der ausstellende und der signierende Arzt nicht übereinstimmen. Offenbar betrifft das insbesondere Gemeinschaftspraxen, bei denen mehrere Verordner in Betracht kommen. Für das NARZ erklärte Ommo Meiners, das NARZ weise deshalb oder aus ähnlichen Gründen derzeit 0,4 Prozent der E-Rezepte ab. Zum Vergleich: Bei Papierrezepten würden 0,08 Prozent abgewiesen, davon die Hälfte wegen einer Fristüberschreitung.

Das NARZ prüfe bei den E-Rezepten, was in den technischen Anlagen geregelt ist. Der vor einiger Zeit viel diskutierte Referenzvalidator, mit dem die technischen Eigenschaften von E-Rezepten geprüft werden können, sei mittlerweile verfügbar. Er werde aber nicht eingesetzt, wenn die Ärzte E-Rezepte in die Telematikinfrastruktur (TI) einstellen. So könnten weiterhin E-Rezepte mit fehlerhaften Verordnungsdaten in den Apotheken ankommen. Aus solchen E-Rezepten könnten nur „Schrottdateien“ erstellt werden. Diese enthalten zwar die nötigsten Daten wie bei Papierrezepten, aber nicht die zusätzlichen Daten von E-Rezepten.

Meiners sieht daraufhin auch rechtliche Fragen auf die Apotheken zukommen. Müssen die Apotheken solche Verordnungen beliefern, weil sie dem Kontrahierungszwang unterliegen? Oder dürfen sie solche E-Rezepte gar nicht beliefern, weil sie unklare Verschreibungen darstellen? Dies sei unklar. Außerdem drohe die Retaxierung solcher E-Rezepte. Noch könnten solche Fälle nach den Regeln für Papierrezepte abgerechnet werden, aber mit dem Stichtag am Jahreswechsel könnte das Problem zu einem unhaltbaren Zustand führen.

Sorge vor neuen Retax-Ansätzen

Groeneveld zeigte sich gleichermaßen erfreut, dass der Referenzvalidator nun vorliegt, und entsetzt, dass er nicht eingesetzt werde. In der Diskussion bestand Konsens, die Verhandlungen mit der Gematik darauf zu richten, dass fehlerhafte E-Rezepte überhaupt nicht in die TI eingestellt werden. Anderenfalls könnte dies bei künftig sehr viel mehr E-Rezepten zu einem riesigen Problem für die Apotheken werden. Angesichts der vielen technischen Aspekte könnten sich auch viele neue Ansätze für Retaxationen ergeben. Als weitere Fehlerquelle wurde angesprochen, dass viele Ärzte den ABDA-Artikelstamm in ihren Praxisverwaltungssystemen nur wenige Male im Jahr aktualisieren. Zahnärzte hätten diese Daten oft gar nicht und würden die PZN oft händisch mit Fehlern eingeben.


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