Mein liebes Tagebuch

Es hat Wumms gemacht bei der ABDA: Ein Katalog mit den drängendsten Forderungen der Apothekerschaft liegt vor. Endlich! Im Mittelpunkt: 12/21, also: Das Apothekenhonorar muss auf 12 Euro steigen und fürs Management der Lieferengpässe müssen es pro ausgetauschtem Arzneimittel 21 Euro sein. Und: Die Apotheken brauchen eine Pauschale, damit die flächendeckende Versorgung abgesichert ist. Außerdem hat die Präsidentin angekündigt, dass wir eskalieren! Was und wie – das folgt hoffentlich noch, auf jeden Fall sollte es mehr sein, als nur unseren letzten Kittel an Lauterbach zu schicken. Der sollte dann auch den Pflichttext im Beipackzettel ändern in: „… lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein“. So geht das Gendern! 

27. Februar 2023

Das sind sie, die drei wichtigsten Themen, die derzeit die Apotheken umtreibt: Lieferengpässe, Fachkräftemangel und notwendige Apothekenstärkung. Es waren auch die drei Themen, die der Chef des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, auf dem 15. Zukunftskongress öffentliche Apotheke ansprach. Lieferengpässe – Preis stellte fest, dass er dieses Thema schon auf dem Kongress von vor drei Jahren angesprochen hatte, getan hat sich bis heute nichts, im Gegenteil, es ist schlimmer geworden. In Nordrhein-Westfalen sei jedes zweite Rezept von Engpässen betroffen, das heißt, täglich können 250.000 Patienten nur mit extremen Anstrengungen der Apotheken versorgt werden oder sie müssen auf andere Arzneimittel ausweichen, sagte Preis. Es entsteht Mehrarbeit für Apotheken, die adäquat honoriert werden müsse, appellierte Preis an den Bundesgesundheitsminister. Außerdem brauchen die Apotheker fürs Management der Engpässe auch weiterhin erweiterte Handlungsmöglichkeiten zum Austausch der Arzneimittel. Zum Thema Personalmangel: Laut einer Umfrage wollen 6 Prozent der Apotheken im kommenden Jahr wegen Personalmangel schließen, berichtete Preis. Und schließlich: Das Apothekenhonorar, das seit zwei Jahrzehnten nicht verändert wurde, müsse angepasst und dynamisiert werden. Die geltende Arzneimittelpreisverordnung sei ein Fossil. Das Fazit von Preis: Mit einer Honorierung von gestern lassen sich die extremen Anforderungen einer Arzneimittelversorgung von heute kaum noch bewältigen, erst recht nicht die Herausforderungen von morgen oder übermorgen!“ Mein liebes Tagebuch, so ist es. Und nun? Was nützt es, wenn solche trefflichen Resümees und Forderungen nicht ins Ministerium gelangen und man nicht dafür kämpft? Sind das nicht Gründe genug, um mal wirklich mit deutlicheren Methoden zu zeigen: So geht es nicht weiter?

 

28. Februar 2023

Der Druck auf die ABDA und auf ihre Präsidentin Gabriele Regina Overwiening wächst – das schamlose 50-Cent-Angebot von Lauterbach fürs Management von nicht lieferbaren Arzneimitteln hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Overwiening stellte sich in ihrem jüngsten Facebook-Live-Talk den berechtigten und drängenden Fragen der Basis, vor allem der Frage: Wie geht’s nun weiter, was wird die ABDA konkret gegen das Desaster tun? Mit einer Videobotschaft, einer Pressemitteilung und selbst mit einem offenen Brief an den Herrn Bundesgesundheitsminister wird nichts besser, das bringt’s nicht. Mein liebes Tagebuch, da muss mehr Power rein, deutlich mehr Wumms. Overwiening kündigte in ihrem Live-Talk an, dass der ABDA-Gesamtvorstand über einen Eskalationsplan beraten wird. Man werde das alles nicht kampflos hinnehmen.

 

Dieser Ankündigung folgten Taten: Die ABDA hat einen Forderungskatalog beschlossen, den man so zusammenfassen kann: Mehr Geld, weniger Retax-Risiko, mehr Handlungsspielraum und weniger Bürokratie. Das Wichtigste daraus in Kürze: Das Apothekenhonorar muss auf 12 Euro angehoben und jährlich der Kostenentwicklung angepasst werden. Außerdem soll es eine zusätzliche und regelmäßige Pauschale für jede Apotheke geben als Grundsicherung der Flächendeckung. Dann natürlich mehr Handlungsfreiheit für Apotheken zur raschen Patientenversorgung, vor allem bei Lieferengpässen, eine deutliche Reduzierung von Retaxationen, ein finanzieller Ausgleich für die Bewältigung von Lieferengpässen. Und dann muss noch das Präqualifizierungsverfahren eingeschränkt und mit gezielten Maßnahmen die Bürokratie abgebaut werden. Mein liebes Tagebuch, endlich, endlich, warum nicht schon eher so? Auch wenn die Politik Forderungskataloge von Verbänden wohl noch nie 1:1 übernommen und umgesetzt hat: Wer keine konkreten Forderungen stellt, bekommt gar nichts. Also dieser Katalog war überfällig. Und warum alle Forderungen richtig sind und auch zum jetzigen Zeitpunkt, erklärt DAZ-Wirtschaftsredakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in seinem Kommentar. Eine Pflichtlektüre für Lauterbach! So, mein liebes Tagebuch, und wie sieht nun der von Overwiening angekündigte Eskalationsplan dazu aus?

 

Und da die ABDA nun endlich mal mit konkreten Forderungen überkommt, darf auch die Preisvorstellung fürs Management der Lieferengpässe nicht fehlen: Das Lauterbachsche 50 Cent-Angebot war ein Witz – die Apothekers brauchen als Aufwandspauschale mehr! Nein, keine 5 Euro, auch keine 10 Euro, sondern scharf kalkuliert müssen es 21 Euro sein – das ist der Preis, für die Aufwandsentschädigung der Apotheken, wenn sie ein von einem Lieferengpass betroffenes Arzneimittel gegen ein Alternativpräparat austauschen müssen. Die ABDA rechnet sogar vor, wie sie auf diesen Betrag kommt. Und ja, es müssen 21 Euro sein, drunter geht’s nicht. Mein liebes Tagebuch, endlich mal eine klare Ansage, hinter der wir uns nicht verstecken müssen. Jetzt fragen wir uns natürlich, welche Kampfmaßnahmen eingesetzt werden, um diese Forderung durchzusetzen. Denn der Gesundheitsminister wird uns nicht freiwillig und mit Entzücken das Management-Honorar überweisen.

 

Übrigens, die 21 Euro sind nicht nur so dahergesagt, sie stehen auch in der Stellungnahme zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), zu der, wie alle übrigen Verbände, die ABDA aufgerufen war. In dieser offiziellen Stellungnahme steht auch die Forderung nach erleichterten Abgaberegeln bei Nicht-Lieferbarkeit von Arzneimitteln. Die Apotheken brauchen mehr Flexibilität, so die ABDA. Wenn die Patientinnen und Patienten dadurch rascher beliefert werden können, müssen sie nicht erneut die Apotheke aufsuchen oder die Botendienste wahrnehmen, was  wiederum das Botendiensthonorar für die Kassen erspart. In der Stellungnahme zum ALBVVG steht außerdem, dass Apotheken besser vor Retaxationen geschützt werden müssen, Schluss mit Nullretax!

 

Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gefällt es so gar nicht, dass die Apothekers Abgabe- und Austauscherleichterungen bei Lieferengpässen fordern. Bereits letzte Woche hat die KBV dem Wunsch der Apothekerschaft nach einer Beibehaltung der erleichterten Austauschregeln auch über die Pandemiezeit hinaus eine klare Absage erteilt. Und wenn in Ausnahmefällen ausgetauscht werden müsste, dann sollten die Apotheken bitteschön verpflichtet werden, die Arztpraxen davon zu unterrichten. Mein liebes Tagebuch, sind sie nicht immer wieder putzig, unsere lieben Doctores! Und es wird noch krasser: Auch die Arztpraxen hätten doch dadurch einen höheren Arbeitsaufwand und bräuchten mindestens ebenso eine Aufwandsentschädigung wie die Apotheken. In Klartext übersetzt: Wenn die Apotheken schon austauschen und das der Arztpraxis melden, dann muss dieser Mehraufwand, den die Praxen damit haben, ebenfalls genauso vergütet werden wie den Apotheken. Mein liebes Tagebuch, richtig putzig, oder? Entlarvender geht’s nimmer. Ach ja, als die KBV diese Stellungnahme verfasste, ging sie noch davon aus, dass die Apotheke 50 Cent für ihren Mehraufwand bekommen soll. Die Forderung der ABDA heißt mittlerweile: 21 Euro statt 50 Cent. Auf die KBV-Reaktion sind wir gespannt.

 

Immerhin gibt es noch vernünftigere Stellungnahmen als die der KBV. Der Sozialverband VdK will beispielsweise ebenfalls wie die Apothekerschaft, dass die erweiterten Austauschregeln für Apotheken bei Lieferengpässen beibehalten werden. Er fordert sogar, das diese Regeln von der geplanten BfArM-Liste versorgungsrelevanter und -kritischer Arzneimittel entkoppelt werden müssen, damit es nicht zu Problemen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln kommt, wenn zum Beispiel kurzfristig Lieferengpässe auftreten. Vollkommen richtig und praxisnah – warum verstehen das die KBV und das Ministerium nicht?

 

1. März 2023

Mit dem Lieferengpassgesetz soll bekanntlich auch der Pflichttext in der Arzneimittelwerbung (Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie…) gegendert werden. Sicher richtig, die Aufgabe klingt vernünftig und fast banal, aber da steckt der Teufel oder die Teufelin im Detail. Das Ministerium schlägt nämlich vor, den Wortlaut des Pflichtextes zu ändern in „fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“. Mein liebes Tagebuch, nicht wirklich eine gute Idee, denn hier stehen den Personen der Ärztin und des Arztes die neutrale Institution der Apotheke gegenüber. Wir Apothekers sehen das als Herabwürdigung unseres Berufsstandes und eine Ungleichbehandlung. Und ja, es geht auch apothekenrechtlich explizit nicht um irgendeine Person in der Apotheke, die gefragt werden soll, erklärt hierzu die ABDA. Das Apothekenrecht gibt vor, dass die Abgabeberatung zu Arzneimitteln grundsätzlich durch eine Apothekerin oder einen Apotheker zu erfolgen hat, die allerdings diese Beratung dann auch an pharmazeutisches Personal delegieren dürfen. Vor diesem Hintergrund schlägt die ABDA nun vor, den Pflichttext folgendermaßen anzupassen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“ Mein liebes Tagebuch, das ist der Kompromiss, da machen wir einen Haken hin.

 

Ist Karl Lauterbach ein guter Bundesgesundheitsminister? Mein liebes Tagebuch, das Ergebnis einer solchen Umfrage können wir vorausahnen. Nicht nur von Seiten der Apothekerschaft, auch andere Gesundheitsberufe und -verbände und die IG-Med, die Interessengemeinschaft Medizin, sind der Auffassung, dass Lauterbach wohl zu den schlechtesten Gesundheitsministern gehört: Schon seit seiner Zeit als Berater von Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sei er mitverantwortlich gewesen für Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem, so die Verbände. Und dann natürlich das Desaster in der aktuellen Gesundheits-Sparpolitik – so kann es nicht weitergehen, sind sich diese Verbände einig. Sie rufen zu einer Protestaktion der besonderen Art auf, Motto: der letzte Kittel. Als Symbol dafür, dass immer mehr Angehörige der Gesundheitsberufe ihren Kittel an den Nagel hängen, sollten sie ihren alten letzten Kittel nicht entsorgen, sondern an den Bundesgesundheitsminister schicken als Zeichen, dass seine Gesundheitspolitik „das Letzte“ ist. Auf dem Kittel sollte man noch  ein Problem vermerken, mit dem Angehörige eines Gesundheitsberufs im Arbeitsalltag besonders zu kämpfen haben. Wir Apothekers hätten da beispielsweise die Themen Lieferengpässe, Bürokratie, Retaxationen, Präquali und noch so einiges. Die IG-Med hat verschiedene Termine und drei Anschriften von Dienststellen des BMG veröffentlicht, an die die „Kittelspende“ im Maxibrief für 3 Euro geschickt werden können – den Absender kann man ja vergessen, empfiehlt die IG-Med. Diese Idee der Kittelspende für Lauterbach finden neben der Freien Apothekerschaft übrigens auch die Apothekerverbände von Hessen und Mecklenburg-Vorpommern gut.

 

2. März 2023

Die Zahl der Lieferengpässe steigt und steigt, immer öfter können Apotheken die Kundenwünsche nicht bedienen oder keine Rezepte beliefern. Eine Auswertung des Zentralinstituts Kassenärztliche Versorgung (Zi) vom vierten Quartal 2022 zeigt: „Bei 10 Prozent der Verordnungen konnten Apotheken nicht auf das eigentlich abzugebende Präparat (z. B. Rabattarzneimittel) zurückgreifen. Dies betraf 26 Prozent der Patientinnen und Patienten mit einer Verordnung.“ Und weiter: „Rund 75 Prozent aller verordnenden Praxen hatten mindestens einen betroffenen Patienten.“ Mein liebes Tagebuch, das Lieferengpass-Desaster hat bereits Ausmaße angenommen, die nicht mehr feierlich sind. Das Lauterbachsche Lieferengpass-Gesetz, das zurzeit in Vorbereitung ist, wird daran so rasch nichts ändern. Es sind Versäumnisse der letzten Jahre wenn nicht Jahrzehnte, deren Auswirkungen wir nun zu spüren bekommen. Eine fehlgeleitete Sparpolitik der Gesundheitsministerinnen und -minister der letzten Jahre, Hand in Hand mit den Krankenkassen. 
Und wenn man dieses Szenario nicht mehr ertragen kann, hilft nur noch Satire – z. B. die von extra-3, hier.

 

3. März 2023

Apotheken-Notdienst – für viele Apothekerinnen und Apotheker ein rotes Tuch, ein Quell ewiger Ärgernisse. Nur minimal abgemildert durch die Notdienstpauschale, die der Nacht- und Notdienstfonds für jeden geleisteten Dienst ausschüttet. Was allerdings bleibt: Die Notdienstpauschale ist nur ein kleines Zubrot und natürlich nicht kostendeckend, die Anzahl der zu leistenden Nacht- und Notdienste ist vor allem für Landapotheken eine echte Mehrbelastung, die zudem weiter steigt, da die Zahl der Apotheken ständig sinkt. Die verbleibenden Apotheken müssen häufiger Notdienste antreten. Weiterer Streitpunkt: Wie gerecht und ausgewogen lässt sich der Nacht- und Notdienst in den einzelnen Kreisen verteilen? Kann hier eine Software unterstützen? Außerdem: Eine kammerübergreifende Einteilung gibt es nicht, was zu unterschiedlichen Abständen zwischen den diensthabenden Apotheken führt. Und die Frage: Sind heute wirklich noch so viele Nacht- und Notdienste rund um die Uhr nötig? Und nicht zuletzt die seit einiger Zeit aufgekommene Diskussion über die (telefonischen) Belästigungen des Apothekenpersonals im Nachtdienst bis hin zu potenziell gefährlichen Situationen und Bedrohungen. Die Liste der Baustellen ist damit sicher nicht erschöpfend behandelt. Angesichts so vieler Fragen und Probleme und ein Stück weit auf Druck einzelner Kammern hat nun die Bundesapothekerkammer ein Werkstattgespräch zum Thema Notdienst auf die Agenda gesetzt. Die Spitzen der Kammern und ihrer Geschäftsführungen treffen sich, um zu beratschlagen, wo und wie viel Bastelbedarf besteht: bei rechtlichen  Rahmenbedingungen, bei der geplanten Reform der Notfallversorgung und überhaupt: Wo besteht Reformbedarf? Ideen und Bastelvorschläge dazu kursieren bereits zuhauf an der Basis. So hat beispielsweise Stefan Hartmann, Chef des Bundesverbands der Apothekenkooperationen, vorgeschlagen, die Regelungen zur Dienstbereitschaft komplett neu und bundesweit EDV-gestützt aufzustellen. Mein liebes Tagebuch, mit Software, mit ein bisschen KI (Künstliche Intelligenz) und vor allem zentral und kammerübergreifend lassen sich Nacht- und Notdienste mit Sicherheit eleganter und geschmeidiger regeln. Wir wünschen zielführende Basteleien im Werkstattgespräch.

 

Die Zusammenarbeit der Ärzte- und der Apothekerschaft kann, nein sie muss besser werden. Wenn wir Apothekers in Zukunft die pharmazeutischen Dienstleistungen ernst nehmen und wenn die Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten wirklich eine optimale Arzneimitteltherapie zugute kommen lassen wollen, dann wird es nicht anders gehen, als dass sie sich zusammen mit den Apothekerinnen und Apothekern ins Benehmen setzen. Ohne Futterneid und ohne an alten Pfründen zu kleben sollte die Zusammenarbeit endlich auf eine stabile Basis, auf ein partnerschaftliches Miteinander gestellt werden. Um auszuloten, was da geht, hat Prof. Dr. Tobias Dreischulte eine Partner-Studie ins Leben gerufen. Dreischulte, von Haus aus Apotheker, arbeitet heute als Professor für Versorgungsforschung an der Uni München. Er hat im Rahmen seiner Laufbahn erfahren, dass eine wesentlich bessere Zusammenarbeit möglich sein kann. Ich habe mich mit ihm darüber in meinem Podcast-Gespräch unterhalten und nachgefragt, wie seine Studie aufgestellt ist. Mein liebes Tagebuch, die Studie läuft in den Regionen München, Bielefeld und Witten/Herdecke. Apotheken in diesen Regionen dürfen sich gerne bei ihm melden, wenn sie sich daran beteiligen wollen, es gibt auch eine Aufwandsentschädigung.

Quelle: Den ganzen Artikel lesen