Dronabinol taxieren – so geht`s

Seit März 2020 werden die Preise für Cannabisblüten und für Zubereitungen mit Cannabis-Produkten anhand der neuen Anlage 10 zur Hilfstaxe berechnet. Dabei wurden für die verschiedenen Cannabis-haltigen Bestandteile neue und sogar unterschiedliche Taxierungsregeln eingeführt. Der weitere Rechenweg läuft jedoch wie bei anderen Rezepturarzneimitteln ab.

Für Cannabisblüten gilt eine Preisstaffel mit jeweils unterschiedlichen Preisen für die ersten 15 Gramm, die folgenden 15 Gramm und alle darüberhinausgehenden Mengen. Für Dronabinol in Zubereitungen und für Cannabisextrakte wird dagegen der Einkaufpreis taxiert und es kommt jeweils unter- und oberhalb einer bestimmten Preisgrenze ein unterschiedlicher Zuschlag hinzu.

Bei Dronabinol in Zubereitungen geht das so: Bis zu einer Grenze von 100 € gilt der übliche Substanzzuschlag von 90 Prozent, für die darüberhinausgehende Menge nur ein Zuschlag von 3 Prozent. Die entscheidende Frage ist daher: Bei welcher Dronabinol-Menge wird die Zuschlagsgrenze für den 90%-Zuschlag erreicht?

Dafür gelten folgende Formeln:

Zuschlagsgrenze / 90%-Zuschlag pro mg = Menge an der Preisgrenze
 

0,9 Dronabinol-Einkaufspreis pro mg = 90%-Zuschlag pro mg

Dabei kann nur der günstigste Dronabinol-Einkaufspreis abgerechnet werden. Wenn dies beispielsweise 170 € für 500 mg sind, beträgt der 90%-Zuschlag 0,9 170 € / 500 mg, also 0,306 € pro mg. Die Zuschlagsgrenze für den 90%-Zuschlag wird damit bei 100 € / 0,306 € pro mg, also bei 326,80 mg erreicht. Wenn weniger Dronabinol verordnet ist, gilt für die gesamte Menge ein Zuschlag von 90 Prozent. Bei einer größeren Menge muss weiter gerechnet werden.

Wenn beispielsweise 500 mg Dronabinol in einer Rezeptur verarbeitet werden, gilt für die letzten (500 mg – 326,80 mg =) 173,20 mg nur der 3-Prozent-Aufschlag.

Dies sind im Beispiel 173,20 mg   0,03 170 € / 500 mg = 1,77 €.

Dann werden 500 mg Dronabinol in einer Rezeptur so taxiert:

Zu diesem Nettotaxpreis für Dronabinol werden die Preise für weitere Rezepturbestandteile, Gefäße, der Arbeitspreis und der Festzuschlag von 8,35 € addiert, um den Nettotaxpreis für die ganze Rezeptur zu ermitteln. Darauf wird die jeweils geltende Mehrwertsteuer (16% oder 19%) aufgeschlagen. Zum Ergebnis wird der Betäubungsmittelzuschlag von 4,26 € (einschließlich Mehrwertsteuer) addiert. Das ergibt den Gesamtpreis.

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