COVID-19: Mit der Evidenz Schritt halten

Gerade Berufsgruppen, die sich häufig mit Evidenz auseinandersetzen – wie Apotheker:innen und Ärzt:innen – wissen, wie schlecht es teils um eben diese bestellt ist. Was soll man empfehlen, wenn es schlichtweg keine gesicherten Daten gibt? Mit Corona dürfte dieses Problem in der breiteren Bevölkerung angekommen sein – und doch: Wo es keine Evidenz gibt, muss sie geschaffen werden, auch bei COVID-19. Während dieses Prozesses aber den Überblick zu behalten, das ist vor allem für diejenigen schwer, die in Klinik und Praxis bereits ausgelastet sind.

Am 23. Februar 2021 wurde die Leitlinie „Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19“ in ihrer aktualisierten Form als S3-Leitlinie veröffentlicht. Die medikamentöse Therapie nimmt in der aktualisierten Fassung einen besonderen Stellenwert ein, die DAZ 9/2021 hat für seine Leser:innen das wichtigste zusammengefasst.

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Zudem bringt ein neues Kurzformat die Empfehlungen der S3-Leitlinie auf den Punkt: Durch das Forschungskonsortium CEOsys unter Koordination des Universitätsklinikums Freiburg wurde der „Evidence Brief“ geschaffen, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. CEOsys steht für „COVID-19-Evidenz-Oekosystem“ und ist nach eigenen Angaben ein Konsortium aus 20 Universitätskliniken sowie mehreren weiteren Partnerorganisationen. Die Idee dahinter sei es, die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien zu den dringendsten Fragen zu Prävention, Behandlung und den Folgen von COVID-19 zu sammeln, ihre methodische Qualität zu bewerten und sie in kompakten Evidenzsynthesen zusammenzufassen. „Soweit es die Evidenzlage zulässt, werden daraus konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, auf die sich Medizin, Politik und Bevölkerung stützen können. Wir klären auf diese Weise aber auch, in welchen Bereichen und für welche konkreten Fragen noch Lücken in unserem Wissen klaffen“, heißt es. 

So findet sich auf der CEOsys-Seite nicht nur eine Zusammenfassung für die „S3-Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19“, sondern auch zur „S3-Leitlinie zu Schulmaßnahmen in der COVID-19-Pandemie“ und zu „Psychische Belastung des Gesundheitspersonals während der ersten Phase der COVID-19-Pandemie“.

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Der „Evidence Brief“ soll nun allen in der Klinik Tätigen ermöglichen, „sich einen schnellen Überblick über die evidenzbasierten Empfehlungen zu machen – von den Kriterien zur Verlegung auf die Intensivstation bis zur Nachsorge“. Dabei zeige sich unter anderem, dass die Empfehlung für Dexamethason nun besser abgesichert ist. Einige experimentelle Ansätze wie Behandlungen mit Ivermectin oder Vitamin D sollten im stationären Bereich aber nicht außerhalb klinischer Studien zur Therapie von COVID-19 eingesetzt werden, heißt es.

„Zeitmangel ist die größte Barriere, wenn es darum geht, sich aktuell und auf Basis verlässlicher Evidenz zu informieren“, sagt Prof. Dr. Jörg Meerpohl, CEOsys-Sprecher und Leiter des Instituts für Evidenz in der Medizin am Universitätsklinikum Freiburg. Die umfassende Evidenz hinter dem „Evidence Brief“ gebe die Sicherheit, auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse zu handeln.

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