Corona-Auswirkungen auf das Studium: Staatsexamina vereinzelt abgebrochen

Mittlerweile haben alle Bundesländer angekündigt, dass sich der Start des Sommersemesters nach hinten verschieben wird. In der vorlesungsfreien Zeit kommt es darüber hinaus vermehrt zu Einschränkungen: Präsenzveranstaltungen wie Laborpraktika und Prüfungen – vereinzelt auch die zum Staatsexamen – werden abgesagt. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) fordert alternative Lösungen zur Erbringung der Studienleistungen.

Durch die Einschränkungen im öffentlichen Leben ist auch der universitäre Betrieb inzwischen beeinträchtigt worden: Immer wieder kündigen die Länder und Universitäten neue Maßnahmen an. Mittlerweile haben beispielsweise alle Bundesländer den Beginn des Sommersemesters nach hinten verschoben. In einem stark getaktetem Studium mit vielen anwesenheitspflichtigen Laborpraktika und Seminaren hat das nicht zu unterschätzende Konsequenzen: Da die Stundenanzahl per Approbationsordnung (AAppO) festgeschrieben ist, muss das Semester wahrscheinlich nach hinten ausgeweitet werden. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) forderte die Universitäten heute in einer Pressemitteilung deshalb auf, alternative Konzepte dazu, wie die Studienleistungen erbracht und anerkannt werden können, zu entwickeln – natürlich in Absprache mit den Landesprüfungsämtern.

Staatsexamensprüfungen werden teilweise abgebrochen

Auch aktuell ist wieder Prüfungszeit: Vergangene Woche haben bundesweit wieder Tausende Studierende die vier Klausuren zum ersten Staatsexamen angetreten – überall außer in Halle: Hier wurde der letzte Tag, die Analytik-Klausur, abgesagt. Da die Prüfungen zentral vom IMPP gestellt werden, ist müssen die Studierenden aus Halle die Klausur wahrscheinlich in der nächsten Runde im August nachholen. In Greifswald wurden am Montag mitten am Tag die Prüfungen des zweiten Staatsexamens abgebrochen und auf unbestimmte Zeit verschoben. Auch in Münster werden ab heute die Prüfungen im zweiten Staatsexamen ausgesetzt.

Eine einheitliche Aussage zur aktuellen Lage gibt es derzeit nicht: Die meisten Universitäten treffen unter Beachtung der Vorgaben der Länder ihre eigenen Vorsichtsmaßnahmen. Die Ableistung der Staatsexamina solle unter Anwendung der erforderlichen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich gewährleistet werden, fordert der BPhD. Denn die Absolventen könnten als Pharmazeuten im Praktikum (PhiPs) und Frischapprobierte in den Apotheken die Versorgung unterstützen, schreibt der Verein auf Twitter.

An vielen Unis werden nun zusätzlich sämtliche Präsenzveranstaltungen abgesagt: Das betrifft neben Klausuren und Kolloquien auch Laborpraktika, die in die vorlesungsfreie Zeit fallen. Dies könnte Studierende aufgrund der Studienordnungen der jeweiligen Universitäten gegebenenfalls dazu zwingen, ihr Studium zu verlängern, und weitere Probleme nach sich ziehen, beispielsweise beim Bezug von BAföG außerhalb der Regelstudienzeit, erklärt der BPhD in seiner Pressemitteilung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erklärte nun in einer Pressemitteilung, dass BAföG-Geförderte wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden sollen, allerdings ist noch nicht klar, wie sich das auf die konkrete Situation im Pharmaziestudium anwenden lässt.

Regelungen im Praktischen Jahr

Eine ähnliche Situation zeige sich aktuell für das Praktische Jahr: Laut AAppO stehen PhiPs 17 Fehltage pro Halbjahr zur Verfügung – Hier wird nicht zwischen Fehltagen für Urlaub und Fehltagen aufgrund von Krankheit differenziert. Der BPhD fordert daher die Arbeitgebenden und die Landesprüfungsämter auf, Fehltage im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion oder behördlich angeordneten Quarantäne nicht als Unterbrechungen der Ausbildung im Sinne der AAppO zu werten. Es gefährde Patientinnen und Patienten, wenn PhiPs sich aus Angst vor einer längeren Quarantäne trotz Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen nicht testen lassen und weiter in der Apotheke arbeiten, schreibt der BPhD.

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