Assistierte Telemedizin: Länder für regionale Probeläufe
Der Bundesrat ist grundsätzlich einverstanden mit den Plänen der Bundesregierung zur „Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Einige Änderungen am Kabinettsentwurf für das Digital-Gesetz empfiehlt er dennoch – auch mit Blick auf die vorgesehene Einbindung von Apotheken in die telemedizinische Versorgung.
Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag erstmals mit den beiden Regierungsentwürfen für die Digitalisierungsgesetze aus dem Hause Lauterbach befasst. Beschlossen wurden erste Stellungnahmen, die nun der Bundesregierung zugeleitet worden sind. Weiter geht das Gesetzgebungsverfahren sodann im Bundestag. Wie bereits berichtet, teilen die Länder nicht die Bedenken der ABDA, durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz würden die Kassen Kompetenzen der Heilberufe übernehmen.
Doch auch mit dem Entwurf für das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) hat sich der Bundesrat auseinandergesetzt. Dieses Gesetz hat insbesondere zum Ziel, die elektronische Patientenakte (ePA) voranzubringen und sinnvoll zu nutzen. Damit Schwung in die Sache kommt, soll sie den Versicherten automatisch zuteilwerden – außer diese widersprechen (Opt-out). Auch das E-Rezept soll weiterentwickelt und verbindlich eingeführt werden. Ebenso sollen Videosprechstunden und Telekonsilien qualitätsorientiert weiterentwickelt werden. Und das sind nur einige Punkte des Gesetzentwurfs.
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Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich den Großteil der vorgesehenen Regelungen. Insbesondere vom Systemwechsel zur Opt-out-ePA verspricht er sich einen „Durchbruch“. Nichtsdestotrotz sieht er Nachbesserungsbedarf bei einigen Regelungen rund um die ePA-Nutzung. Überdies hat er gewisse Bedenken, was die Ideen für die assistierte Telemedizin in Apotheken betrifft. Der Digital-Gesetz-Entwurf sieht vor, dass Apotheken Versicherte unterstützen sollen, ambulante telemedizinische Leistungen zu nutzen – und sie dabei vor Ort bei der Inanspruchnahme anleiten. Auch einfache medizinische Routineaufgaben sollen sie anlässlich einer telemedizinischen Leistung, beispielsweise eine Videosprechstunde, erbringen können. Details zu diesem Angebot – und der Vergütung – sollen der Deutsche Apothekerverband und GKV-Spitzenverband vereinbaren.
Was kann überhaupt an das Apothekenpersonal delegiert werden?
Der Bundesrat unterstreicht nun in seiner Stellungnahme, dass die Einbindung von Apotheken in telemedizinische Versorgungsprozesse – vor allem im ländlichen Raum – grundsätzlich ein niedrigschwelliger Versorgungsansatz sein könne. In diesem Zusammenhang stellt er aber fest, „dass die Behandlungshoheit weiterhin der versorgenden Ärztin beziehungsweise dem versorgenden Arzt obliegt“. Zudem ist die Länderkammer der Auffassung, dass zunächst in einzelnen Regionen (zum Beispiel in ländlichen und/oder strukturschwachen Regionen) erprobt werden sollte, welche Leistungen sich für eine derartige Versorgungsform eignen. Dabei sei es auch erforderlich zu klären, welche Aufgaben an das Personal in Apotheken im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten überhaupt delegiert werden können.
Auch die ABDA hatte ihre Bedenken zu den Telemedizin-Plänen angemeldet und auf einige der jetzt vom Bundesrat angesprochenen Aspekte verwiesen.
Jetzt muss sich zeigen, was die Regierung zu den Einwänden des Bundesrats sagt. Da die Gesetze nicht zustimmungspflichtig sind, kann sich jene zwar von den Ländern anregen lassen, ihre Wünsche berücksichtigen muss sie aber nicht.
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