Gesundheits-Apps auf Rezept
Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy künftig von der Krankenkasse bezahlt bekommen – wenn sie der Arzt verschreibt. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.
Dabei geht es zum Beispiel um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder mit denen sich Blutzuckerwerte dokumentieren lassen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten. Im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig.
Laut Ministerium müssen die Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft werden, ehe Patienten die Kosten erstattet bekommen. Nach dieser Prüfung habe der Hersteller ein Jahr Zeit, dem Bfarm nachzuweisen, dass die App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller erhalte, verhandele er mit dem GKV-Spitzenverband.
Die Gesetzespläne zielen außerdem darauf ab, weitere digitale Angebote voranzubringen. So sollen Patienten leichter Arztpraxen finden können, die Videosprechstunden anbieten.
Drohender Honorarabzug
Apotheken und Krankenhäuser werden verpflichtet, sich bis Ende September 2020 beziehungsweise zum 1. Januar 2021 an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen, teilt das Ministerium mit. Das würde ihnen etwa ermöglichen, elektronische Arztbriefe auszutauschen. Ärzte, die sich dem verweigern, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Bisher lag er bei einem Prozent.
„Künstliche Intelligenz, digitale Anwendungen werden Ärzte nicht ersetzen“, sagte Gesundheitsminister Spahn im „Morgenmagazin“ der ARD. „Aber Ärzte, die digitale Anwendungen nutzen, werden die Ärzte ersetzen, die noch mit Karteikarten arbeiten“, fügte der CDU-Politiker hinzu.
Längst nicht alle Ärzte sind von Spahns Digitalisierungsplänen begeistert. Im Mai warnten Mediziner in einem offenen Brief an Spahn, Patientendaten seien nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, sagte der Gesetzentwurf sei nur eine „abgespeckte Version“: „Weil die Versicherten keine Möglichkeit für Datenschutzeinstellungen haben, fehlen auf Druck des Justizministeriums sämtliche Regelungen zur elektronischen Patientenakte. Damit ist die Akte zum Start nur eine nutzlose Attrappe, denn die Versicherten haben auch keinen Anspruch, dass Leistungserbringer dort Daten ablegen.“
Sie fordert Spahn auf, „zügig dafür zu sorgen, dass die Versicherten Datenschutzeinstellungen in der Akte vornehmen können“.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen