BMG plant Versorgungsgesetze ohne Apotheken
Gesundheitsminister Lauterbach hat für 2023 noch einiges auf dem Zettel. Zahlreiche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sind noch offen. Für zwei „Versorgungsgesetze“ hat sein Haus jetzt die Leitplanken aufgestellt. Erklärte Leitideen sind die Stärkung der Medizin in der Kommune sowie die Stärkung des Zugangs zu gesundheitlicher Versorgung – Apotheken sind in der ersten Übersicht jedoch nicht erwähnt.
Eine umfassende Krankenhausreform, ein Digitalisierungsgesetz, eine Pflegereform, eine GKV-Strukturreform und die Cannabis-Legalisierung – das sind wohl die größten Gesetzesvorhaben, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in diesem Jahr auf den Weg bringen will. Doch es steht noch mehr an. Besonders dringlich sind bekanntlich Maßnahmen, die die Arzneimittellieferengpässe – speziell bei der Versorgung von Kindern – kurz-, aber auch mittel- bis langfristig eindämmen. Bis Ende Januar will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach Aussage einer Sprecherin einen Referentenentwurf vorlegen.
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Doch auch an zwei allgemeinen Gesetzen, mit denen die Patientenversorgung verbessert werden soll, hat die Arbeit begonnen. Anfang des Jahres hat das BMG eine Regelungsübersicht für diese erstellt.
Versorgungsgesetz I
Leitidee des „Versorgungsgesetz I“ ist demnach die „Stärkung der Medizin in der Kommune“ ist. Mit diesem Gesetz sollen unter anderem die im Koalitionsvertrag angekündigten Gesundheitskioske etabliert werden. Ziel dieser auch unter Apotheker:innen kritisch beäugten neuen Einrichtungen ist die niedrigschwellige Beratung von Bürgern in sozial benachteiligten Regionen. Zentrale Aufgaben der Kioske wird dem BMG-Papier zufolge die Vermittlung von medizinischen Leistungen sowie von Angeboten der Prävention und Gesundheitsförderung sein – sowie eine „Anleitung zu deren Inanspruchnahme“. Zudem soll es dort allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen und sozialen Bedarfsermittlung geben und es sollen einfache medizinische Routineaufgaben durchgeführt werden.
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Überdies soll – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – die Gründung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtert werden, auch durch den Abbau bestehender Hürden. Zudem soll ein Maßnahmenpaket für die Stärkung der Gesundheitsregionen Teil des Gesetzes sein. Laut Koalitionsvertrag geht es dabei unter anderem darum, den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten, um innovative Versorgungsformen zu stärken.
Überdies soll das Versorgungsgesetz I für eine Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses sorgen: Seine Entscheidungen sollen beschleunigt und die Patientenvertretung gestärkt werden. Auch soll die Stimme der Pflege gestärkt und anderen Gesundheitsberufen Beteiligungsrechte eingeräumt werden. Weiterhin soll ganz generell die Transparenz über die Servicequalität der Kranken- und Pflegekassen erhöht werden.
Ein weiterer Punkt sieht vor, die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, die in Sozialpädiatrischen Zentren betreut werden, zu verbessern. Überdies will man die Vergabe von Arztterminen beschleunigen – durch die „finanzielle Förderung von alternativen Terminvermittlungsangeboten“. Letzter Stichpunkt zu dem geplanten Gesetz sind „Gesundheitszentren/Primärversorgungszentren“. Die Zielsetzung lautet hier: „Sicherung der ambulanten Versorgung, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen“ – ob dabei Apotheken eine Rolle spielen könnten, bleibt offen.
Versorgungsgesetz II
Das zweite Versorgungsgesetz hat die „Stärkung des Zugangs zu gesundheitlicher Versorgung“ als Leitidee. Unter anderem sollen Patienten mit psychischen Erkrankungen schneller und besser ambulant psychotherapeutisch versorgt werden. Weitere Stichworte sind hier beispielsweise Künstliche Befruchtung und Kryokonservierung – der bestehende Leistungsanspruch soll modernisiert und nachgesteuert werden. Für Apotheken interessant werden könnte die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung der Direktabrechnung für privatversicherte Kinder und Jugendliche. Ebenfalls mit dem „Versorgungsgesetz II“ sollen die Regelungen zu Gründung, Zulassung, Betrieb und Transparenz von MVZ weiterentwickelt werden – und zwar insbesondere auch mit Blick auf investorenbetriebene MVZ.
Die im Koalitionsvertrag benannten Vorhaben mit Blick auf die Apotheken finden sich in der Regelungsübersicht für die beiden Versorgungsgesetze nicht. Die Ampel hat nämlich auch noch Pläne für die Apotheken in der Notfallversorgung. Zudem hatte sie angekündigt, das „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ zu novellieren, „um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen“. Man darf gespannt sein, wann das BMG diese Themen angeht.
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