Dokument wird abgeschafft – was sich ab 2023 bei der Krankmeldung ändert
Ende einer Ära! Der „gelbe Schein“ wird ab Januar 2023 abgeschafft. Die Krankmeldung gibt es dann nur noch digital. Doch es gibt viele Ausnahmen und wichtige Regeln. FOCUS online sagt, was sich für Sie ändert, wenn Sie sich ab nächstem Jahr von Ihrem Arzt krankschreiben lassen.
Der AU-Schein heißt ab sofort eAU – und das hat direkte Auswirkungen auf Millionen Menschen.
Die wichtigste Änderung lautet: Wer sich ab 1. Januar 2023 krankschreiben lässt, muss sich nicht mehr um den gelben Schein kümmern. Arbeitgebende erhalten den AU-Schein dann elektronisch direkt von der Krankenkasse. Die Gesundheitsversicherung wird wiederum durch die Arztpraxis elektronisch informiert.
Bislang sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den Chef innerhalb kürzester Zeit über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Viele Betriebe akzeptieren ein gescanntes Dokument, andere fordern den Einwurf per Post. „Die Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform fällt ab dem 1. Januar 2023 weg“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Größtenteils gilt, dass die Krankmeldung spätestens ab dem vierten Tag eingegangen sein muss. Es gibt allerdings Betriebe, die bereits eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag des Krankheitsausfalls einfordern.
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Was ändert sich nicht bei der Krankmeldung ab 2023?
Was sich nicht ändert: Fühlen Sie sich krank, müssen Sie Ihren Arbeitgeber weiterhin unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Suchen Sie eine Arztpraxis auf und werden Sie dort krankgeschrieben, sollten Sie Ihren Chef über die Dauer des Ausfalls informieren – entweder telefonisch oder per E-Mail.
Die Krankmeldung selbst geht über die Krankenkasse an den Arbeitgeber, sofern Sie gesetzlich versichert sind.
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Worauf muss ich achten? Was gilt für Privatpatienten?
FOCUS online rät: Lassen Sie sich die Krankschreibung unbedingt durch die Arztpraxis schriftlich bestätigen. Legen Sie den AU-Schein im Idealfall zu ihren Akten.
Nach wie vor erfülle der schriftliche Ausdruck eine wichtige Funktion, für den Fall, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, sagt Rechtsexperte Alexander Bredereck. Mit dem Ausdruck belegt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, dass er oder sie tatsächlich arbeitsunfähig war. „Nur so sichert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und vermeidet eine Abmahnung oder Kündigung wegen Untätigkeit.“
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Außerdem gilt, dass nicht alle Ärzte zum Start die elektronische Krankschreibung übermitteln können. Klären Sie im Idealfall mit der Praxis, wer die Krankschreibung an den Arbeitgeber weiterleitet.
In vielen Fällen verweisen die Praxen an die Krankenversicherung und dann gilt für Sie: Leiten Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsichtshalber direkt an den Chef weiter. Das spart Zeit und Ärger.
Privatpatienten werden nach bisherigem Stand noch von der Regel ausgenommen. Der elektronische AU-Schein gilt vorerst für alle, die gesetzlich versichert sind. Wenn Privatärzte, Reha-Kliniken, Physio- und Psychotherapeuten Sie krankschreiben, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit weiterhin schriftlich und elektronisch an den Chef weiterleiten. Werden Sie im Urlaub krank, müssen Sie sich auch weiterhin auf den Weg zur Post machen. Auch ausländische Ärzte oder Kliniken können bisher keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber übermitteln.
Was gilt, wenn ich zwischen den Jahren krank werde?
FOCUS online sagt: Zu Beginn kann es noch zu Startschwierigkeiten kommen. Doppelt hält besser! Lassen Sie sich eine schriftliche AU ausstellen und schicken Sie dieses Dokument per Foto oder Scan an Ihren Chef.
Werden Sie zwischen den Jahren krank, gilt: Bis 31. Dezember müssen Sie den AU-Schein eigenständig an den Chef weiterleiten. Ab 1. Januar 2023 müssen Sie das zwar rechtlich nur im Ausnahmefall, Sie sollten vorsichtshalber aber zumindest um einen schriftlichen Ausdruck bitten und vorab klären, ob die Arztpraxis das Dokument auch wirklich über die Krankenversicherung an den Arbeitgeber weiterleitet.
Erfährt der Chef über den elektronischen Krankenschein, was ich genau habe?
Nein!
Wie beim gelben Schein erfährt der Arbeitgeber auch beim eAU-Verfahren nichts von der Diagnose oder dem Befund.
„Er erfährt lediglich, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheit beruht“, sagt Bredereck.
Laut Gesetzliche Krankenversicherung Spitzenverband (GKV) enthält der Datensatz, der an den Arbeitgeber übermittelt wird, auch keine Angaben zum behandelnden Arzt mehr. Arbeitgeber nutzen laut GKV-Spitzenverband-Sprecher Helge Dickau für den Abruf der eAU bei den Kassen zertifizierte Systeme. Der Datenschutz sei gewährleistet.
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