Warum nur fünf Euro für Apotheken?
Am kommenden Samstag soll eine überarbeitete Corona-Testverordnung in Kraft treten. Ihr Ziel: Es soll noch umfassender – und einfacher – auf SARS-CoV-2 getestet werden, auch wenn die Getesteten symptomfrei sind. Neu ist zudem, dass der öffentliche Gesundheitsdienst künftig auch Apotheken mit PoC-Tests beauftragen kann. Diese sollen dann für die Durchführung eine Vergütung von fünf Euro je Test erhalten. Die ABDA hat dafür kein Verständnis – denn Ärzte bekommen für die gleiche Leistung 15 Euro.
Anfang Dezember trat die derzeit gültige Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Sie bestimmt unter anderem, wer Anspruch auf Testungen (PCR und Point-of-Care/PoC) für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat. Ebenso wird geregelt, wer die Tests durchführen darf – und wie sie abgerechnet werden.
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Nun will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Verordnung anpassen – schließlich bleibt auch das Ausbruchsgeschehen dynamisch. Parallel zu den ersten Impfungen setzt die Regierung weiterhin auf eine „stringente, effektive Strategie gezielter Testungen“. Sie seien „von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona-Infektionsketten und damit für die Verhinderung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen“, heißt es im aktuellen Referentenentwurf für die „Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung“.
Ziel sei, nicht nur umfassender als bisher, sondern auch einfacher zu testen. So soll nun beispielsweise auch in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe verstärkt getestet werden, auch wenn die Personen keine Symptome aufweisen. Zudem wird etwa im Bereich der ambulanten Intensivpflege der Anspruch auf Schnelltests ausgeweitet.
Für Apotheken von Bedeutung ist vor allem, dass sie nun auch zu den Personen beziehungsweise Einrichtungen gehören, die von den Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖDG) beauftragt werden können, die Testungen durchzuführen. Dazu heißt es in der Begründung des Verordnungsentwurfs:
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