Vorerst nur Risikogruppen mit an Omikron BA.1 angepassten Corona-Impfstoffen impfen

Menschen ab 60 Jahren, immungeschwächte Personen und Vorerkrankte ab 12 Jahren –mit dem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf – sowie Schwangere sollen laut den europäischen Gesundheitsbehörden EMA und ECDC bevorzugt mit den neuen an Omikron angepassten Corona-Impfstoffen in Europa geimpft werden. Auch Bewohner:innen und Personal von Langzeitpflegeeinrichtungen sollen bevorzugt mit den bivalenten Impfstoffen geimpft werden. Zudem könnten Beschäftigte des Gesundheitswesens aufgrund ihrer Schlüsselrolle solche COVID-19-Impfstoffe erhalten. Was bedeutet das für eine kommende STIKO-Empfehlung? 

Vergangene Woche hat die EU-Kommission die ersten bivalenten Impfstoffe gegen COVID-19 in der EU zugelassen, die sich sowohl gegen den Wildtyp als auch die Omikron-Variante BA.1 richten. Sie basieren auf den bisherigen mRNA-Impfstoffen und deren bedingten Zulassungen – es handelt sich also um die lange erwarteten angepassten Impfstoffe für den Herbst. Allerdings sollen sie nicht die einzigen angepassten Impfstoffe bleiben. Wie die europäische Arzneimittelbehörde EMA erklärte, könnten bald Zulassungen für andere Varianten oder Subtypen folgen. Vielfalt gilt der EMA als Schlüsselelement in ihrer Impfstrategie. Die EU-Mitgliedstaaten sollen so bei der Entwicklung ihrer Impfstrategien über eine Vielzahl an Optionen verfügen.

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Die beiden neuen Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna heißen „Comirnaty Original / Omicron BA.1“ und „Spikevax Bivalent Original/Omicron BA.1“ und sind für die Impfung von Personen ab zwölf Jahren zugelassen – allerdings nur, wenn bereits mindestens eine Erstimpfungsserie gegen COVID-19 erfolgt ist (unabhängig von den dabei verwendeten Impfstoffen). Außerdem betonte die EMA bereits vergangene Woche in ihrer Zulassungsempfehlung, dass die monovalenten Impfstoffe nun nicht ausgedient haben. Insbesondere bei Erstimpfungen sollen sie in der EU weiterhin zum Einsatz kommen. Wer schließlich wann welchen Impfstoff erhält, entscheiden nationale Behörden wie die Ständige Impfkommission (STIKO) in Deutschland. Die STIKO hatte erst kürzlich betont, dass Menschen ab 60 Jahren für eine vierte Immunisierung gegen COVID-19 nicht auf angepassten COVID-19-Impfstoff warten sollen. Sobald variantenangepasste Impfstoffe zugelassen und verfügbar sind, werde die STIKO die Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit prüfen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen aussprechen, hieß es.

Doch nun kommen der STIKO die EMA und das ECDC (Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) mit ersten (nicht bindenden) Empfehlungen zur Anwendung der neuen bivalenten Impfstoffe ein wenig zuvor:

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