Verklagt Deutschland China? Bundestag-Gutachten prüft juristische Schritte

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zeigt, dass auch in Deutschland die Option von juristischen Schritten gegen die Volksrepublik China in der Corona-Krise geprüft wird. Das berichtet das digitale Wirtschaftsmagazin „Business Insider“.

In dem 20-seitigen Schreiben mit dem Titel „Die Corona-Pandemie im Lichte des Völkerrechts“ werden zwei mögliche Rechtswege begutachtet: Zum einen mögliche Schadensersatzklagen gegen China, zum anderen mögliche Verletzungen des Völkerrechts durch China während der Pandemie.

Die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage gegen China beurteilen die Autoren dabei äußerst zurückhaltend: „Offen wären nicht nur die prozessualen Modalitäten einer möglichen Klage; ungeklärt wäre in Teilen auch der Sachverhalt selbst. Überdies stellen sich Beweis- und Kausalitätsfragen sowie das Problem der Schadensbezifferung.“ Zu all diesen Fragen könne der Wissenschaftliche Dienst „seriöser Weise kaum einen sinnvollen Beitrag leisten“.

"Ad hoc-Unterwerfung Pekings ist nur schwer vorstellbar"

So müsste ein eventuelles Verfahren laut Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes vor einer internationalen Instanz stattfinden. Wie auch die USA erkennt China jedoch die Rechtssprechung des Internationalen Gerichtshof (IGH) nicht an. „Eine ad hoc-Unterwerfung Pekings für ein IGH-Verfahren zwecks Klärung von Verantwortlichkeiten in der COVID-19-Pandemie ist nur schwer vorstellbar“, heißt es im Gutachten. „Die Vergangenheit hat vielmehr gezeigt, dass China nicht einmal bereit ist, Entscheidungen internationaler Streitschlichtungsorgane zu akzeptieren.“

„Rechtlich vielversprechend“ erscheint den Autoren des Berichts dagegen die Befassung mit den völkerrechtlichen Pflichten von Staaten während Pandemien: „Schon ‚virologische Desinformation‘ durch einen Staat kann unter Umständen eine Menschenrechtsverletzung begründen." 

Weiterhin bestünde jedoch auch im Völkerrecht das Problem der kaum feststellbaren Beweislast gegen China. „In der Pandemie besteht das Problem nun darin, dass sich eindimensionale (quasi ‚ungestörte‘) Kausalketten zwischen einer Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schadensereignis praktisch kaum identifizieren und beweisen lassen“, heißt es im Gutachten abschließend.

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