Spahn will Rahmenverträge statt Ausschreibungen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits imDezember angekündigt, Hilfsmittelausschreibungen gänzlich stoppen zu wollen –und zwar im Zuge des bereits auf den Weg gebrachten Terminservice- und Versorgungsgesetzes. Der BundesverbandMedizintechnologie (BVmed) hält diesen Plan für den „richtigen Weg“. Bislang gibt esallerdings noch keinen von den Regierungsfraktionen beschlossenen Änderungsantrag,sondern nur eine Formulierungshilfe.
In der Hilfsmittelversorgung – unter anderem bei derVersorgung mit Inkontinenzprodukten – lief in den vergangenen Jahren nichtalles zum Besten. Die Produkte, die bei Ausschreibungen das Rennen machten, warenzwar sicher preiswert, ihre Qualität ließ oft zu wünschen übrig. Das wurde auchdem früheren Patientenbeauftragten der Bundesregierung, dem heutigen NRW-Gesundheitsminister Josef Laumann (CDU), inaller Deutlichkeit vor Augen geführt. Er forderte daraufhin Verbesserungen fürdie Patienten ein – und die Große Koalition reagierte. Sie brachte das Gesetzzur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) auf den Weg, das imApril 2017 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sollte dafür sorgen, dass beiHilfsmittelausschreibungen künftig vor allem Qualitätskriterien zählen – undnicht vorrangig der Preis. Zudem sollte Patienten ermöglicht werden, immerzwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen zu können, die lautGesetz allesamt dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen müssen.
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Doch nunplant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Ausschreibungsoption fürHilfsmittel abzuschaffen. Der Grund: Die neuen Vorgaben des HHVG, nach denenQualitätsaspekte beim Abschluss der Verträge stärker zu berücksichtigen sind, habenoffenbar nicht zu den gewünschten Verbesserungen geführt. Es habe sich vielmehr„gezeigt, dass die praktische Umsetzung des Gesetzes vielfach nicht den Zielendes Gesetzgebers entspricht“, heißt es in der Begründung einerFormulierungshilfe des BMG für einen entsprechenden Änderungsantrag zum Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG). Und weiter: „Zu dem erhofften Qualitätswettbewerb imRahmen von Ausschreibungen ist es nicht gekommen. Angesichts der nach wie vorbestehenden Risiken durch Ausschreibungen für die Versorgungsqualität wird die Ausschreibungsoption in § 127 Absatz 1 SGB Vaufgehoben“.
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