Scannertest jetzt in Warenwirtschaft integriert

Damit eine Arzneimittelpackung fehlerfrei aus dem Securpharm-System ausgebucht werden kann, muss sie anhand ihres DataMatrix Codes eindeutig identifiziert werden können. Dass es dabei immer wieder zu Alarmmeldungen kommt, liegt nach wie vor häufig an falsch eingestellten Scannern. Securpharm und NGDA bieten Apotheken nun eine neue Version des Scannertests, der direkt in der Warenwirtschaft ausgeführt werden kann.

Seit fast drei Jahren existiert das Fälschungsschutzsystem Securpharm. Doch nach wie vor steckt hinter einem Alarm beim Ausbuchen in der Regel keine Fälschung, sondern schlicht ein Fehlalarm. Fehlalarme entstehen vor allem durch falsch eingestellte Scanner, die die Packungsdaten nicht korrekt auslesen und dem System einen falschen Code übermitteln. Ursache sind meist vertauschte Zeichen aufgrund einer falschen Spracheinstellung, eine fehlerhafte Groß- / Kleinschreibung (analog zur Feststelltaste auf der Tastatur) oder eine Fehlinterpretation bei invers gedruckten Codes (weiße Pixel auf schwarzem Grund). Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheken (NGDA) bietet schon seit längerem einen Scannertest, mit dem Apotheken ihre Hardware prüfen können. Nun wird es aber noch einfacher: Der bekannte Test steht nun direkt in der Warenwirtschaft als digitaler Testcode zur Verfügung. Die Rückmeldung der Verifikation kann somit in der Warenwirtschaft direkt interpretiert werden.

Hier geht es zum Scannertest.

Für den Test ist der Code in der Warenwirtschaft zu scannen, indem eine Verifikation durchgeführt wird – und keine Ausbuchung. Das System gibt dann eine Rückmeldung. Idealerweise wird die Packung im System gefunden und der Packungsstatus angezeigt – dann ist der Scanner korrekt eingestellt (SP-201). Dabei ist zu beachten, dass die Testpackung ausgebucht hinterlegt wurde. Der Packungsstatus zeigt also an: „Ausgebucht (inaktiv)“.

Möglich sind aber auch die Meldungen SP-102 oder SP-212: Kommt es beim Scannen zu einem Alarm verbunden mit der Rückmeldung, dass die Seriennummer oder die Chargenbezeichnung nicht bekannt ist, bedeutet dies, dass der Scanner falsch konfiguriert ist.

Stellt das Apotheken-Team beim Scannertest Probleme mit der Scannerkonfiguration fest, können diese entweder selbstständig oder mithilfe von Apothekensoftware- oder Scannerherstellern behoben werden. Jeder einzelne für die Arzneimittelerfassung genutzte Scanner ist im Test zu prüfen – am HV wie im Backoffice. Die ABDA weist darauf hin, dass die Relevanz des Scanners in der Apotheke mit der weiter voranschreitenden Digitalisierung und ganz konkret mit dem E-Rezept weiter zunehmen wird. Um Nerven und Arbeit zu sparen, rät sie den Teams keine Zeit verstreichen zu lassen, um mögliche Fehlerquellen in der Apotheke aufzuspüren und die Prozesse zu optimieren.

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