Insolvenzverwalter erwartet Auszahlungsquote von 40 bis 70 Prozent

Im Zusammenhang mit dem AvP-Insolvenzverfahren wurde erstmals eine zu erwartende Insolvenzquote genannt. Bei einer Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags soll der Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos nach Informationen von DAZ.online erklärt haben, er rechne mit einer Quotenzahlung von 40 bis 70 Prozent.

Um die AvP-Insolvenz war es in den letzten Wochen vergleichsweise ruhig geworden. Es zeichnet sich immer stärker ab, dass die betroffenen Apotheken auf eine Zahlung aus der Insolvenzmasse warten müssen. Nur für sehr spezielle Fälle wurden bisher Aussonderungsrechte gewährt.

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Am heutigen Mittwoch stand die AvP-Insolvenz nun auf der Tagesordnung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags. Dabei war der Insolvenzverwalter von AvP, Jan-Philipp Hoos, zu Gast. Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen hat Hoos dort erklärt, dass die offenen Posten der Apotheken derzeit 345 Millionen Euro betragen. Insgesamt seien offene Forderungen von 626 Millionen Euro angemeldet worden. Außerdem habe Hoos erklärt, er rechne nur mit einer Auszahlungsquote von 40 bis 70 Prozent der angemeldeten Forderungen.

Angesichts der großen Beträge, um die es bei der AvP-Insolvenz geht, stellt sich auch wieder die Frage nach der politischen Dimension. Dazu erklärte der FDP-Bundestagesabgeordnete und Finanzexperte Frank Schäffler gegenüber DAZ.online: „Es gab schon sehr früh Hinweisgeber, deren Hinweisen die BaFin nicht entschieden und schnell genug nachgegangen ist. Die BaFin hat AvP als zu kleinen Fisch betrachtet, obwohl diese Milliarden Umsätze gemacht hat.“

Viele Forderungen nicht nur von Apotheken

Soweit die Inhalte der Sitzung bisher bekannt sind, dürfte die Insolvenzquote die wesentliche Neuigkeit daraus sein. Denn bisher hatte der Insolvenzverwalter stets zu allen Fragen nach der Ausschüttungsquote geschwiegen und auf die vielen Unwägbarkeiten verwiesen. Die angegebene Spanne von 40 bis 70 Prozent ist zwar noch sehr breit, aber immerhin eine erste Schätzung. Die genannte Summe der offenen Forderungen von 626 Millionen Euro entspricht etwa der bisher bekannten Größenordnung. Neu ist die Information, dass davon 345 Millionen Euro auf die Apotheken entfallen sollen. Demnach gibt es maßgebliche andere Gläubiger. Diese Erkenntnis könnte möglicherweise die Debatte über Aussonderungsrechte neu anheizen.

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