Honorierter Botendienst: AVNR fordert Planungssicherheit
Ende September ist Schluss mit dem vergüteten Botendienst – so hat es die seit Ende April geltende SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung von Anfang an vorgesehen. Die flexibilisierten Abgaberegelungen laufen spätestens Ende März aus. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), fordert für die Apotheken allerdings schon jetzt Planungssicherheit, wie es ab dem Herbst weitergehen soll.
Der Sommer scheint viele Menschen die Sorge um das SARS-CoV-2-Virus vergessen zu lassen. Gerade in Deutschland bleiben die Infektionszahlen gering. Doch verschwunden ist das Virus keinesfalls. Vielmehr ist zu befürchten, dass es sich im Herbst, wenn es kühler wird und man sich weniger an der frischen Luft aufhält, wieder verstärkt ausbreitet. Einen Impfstoff wird es dann allerdings nach wie vor nicht geben – so sehr die Entwicklungen verschiedener Unternehmen auch voranschreiten.
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Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein (AVNR), bereiten diese Aussichten Sorge – zumal in der kälter werdenden Jahreszeit auch mit zusätzlichen Grippevirus-Infektionen zu rechnen ist. Daher hält er es für dringend geboten, den seit Anfang März geltenden Kurs, die Zahl der Kontakte zwischen Menschen so niedrig wie möglich zu halten, jetzt nicht voreilig zu verlassen. In einer Pressemitteilung vom heutigen Montag betont Preis: „Insbesondere die in den Apotheken geltenden vereinfachten Abgaberegelungen im Rahmen der Rabattverträge und der Apothekenbotendienst haben ganz wesentlich dazu beigetragen, dass besonders vulnerable Patienten nicht nur viel schneller in der Apotheke vor Ort, sondern wenn nötig sogar komplett zu Hause pharmazeutisch versorgt werden können.“
Und so fordert der AVNR-Vorsitzende: „Wir brauchen jetzt dringend Planungssicherheit in Bezug auf die Fortsetzung der beiden Regelungen“ – das gilt vor allem hinsichtlich des Botendiensts, der seit Ende April mit 5 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Lieferort und Tag vergütet wird. Allzu viel Zeit ist nicht mehr, bis es Ende September mit diesem Zusatzhonorar vorbei ist. Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung setzt dieser Ausnahmeregelung eine andere Frist als anderen Corona-Sonderregelungen. Preis: „Nicht nur wir Apotheker, auch unsere Mitarbeiter im Botendienst, wollen jetzt möglichst bald wissen, wie es ab Ende September mit dem Botendienst und ihrem Arbeitsplatz weitergeht.“
Auch die ABDA ist derzeit dabei, Argumente und Daten zu sammeln, um im Bundesgesundheitsministerium von einer Verlängerung des vergüteten Botendiensts zu überzeugen. Welchen Erfolg sie dabei haben wird, ist noch nicht abzusehen.
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