Fusion von BfArM und DIMDI vollendet
Mitten in der Coronakrise hat es nun schließlich geklappt: Am 26. Mai 2020 wurden das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und wesentliche Funktionseinheiten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) unter dem Dach des BfArM zu einer Behörde zusammengeführt.
Mit dem Zusammenschluss von DIMDI und BfArM sollen die Ressourcen und die Expertise beider Behörden gebündelt und so die Chancen, die sich durch die vielfältigen Entwicklungen im Gesundheitswesen ergeben, bestmöglich im Sinne der Patienten genutzt werden, heißt es in einer BfArM-Mitteilung. Synergieeffekte sollen dabei unter anderem mit Blick auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen zum Tragen kommen.
Aus heiterem Himmel
Im Juli vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) entschieden, dass das BfArM mit einem Personalbestand von 1.100 Beschäftigten und das DIMDI mit rund 150 Mitarbeitern nicht mehr nebeneinander operieren sollten, sondern gemeinsam unter einem Dach.
Die Fusion sollte Ressourcen sparen und die Kooperation der beiden wichtigen Institutionen intensivieren. Die Ankündigung war für viele „aus heiterem Himmel“ gekommen. Abgeordnete der Grünen-Bundestagsfraktion wollten mehr dazu wissen und hatten Ende September eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht. Sie forderten von der Bundesregierung nähere Auskünfte zu den konkreten Gründen und Konsequenzen der Entscheidung. In ihrer Antwort musste die Bundesregierung damals in vielen Punkten zunächst noch passen.
Trotz ehrgeiziger Planung schien es zu diesem Zeitpunkt noch zahlreiche Unklarheiten zu geben. Bei BfArM-Präsident Professor Karl Broich, der die Leitung des DIMDI im Herbst bereits kommissarisch übernommen hatte, brauchte Spahn jedenfalls keine Überzeugungsarbeit zu leisten. „Mit den Daten- und Software-Experten des DIMDI sind wir einfach noch besser aufgestellt“, stellte Broich Ende Oktober bei einer Veranstaltung zum 25-jährigen BfArM-Jubiläum in Bonn fest.
Erlasse zur DIMDI-Auflösung ausgesetzt
Schließlich sollte das DIMDI dann per Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. November 2019 mit Wirkung zum 2. Januar 2020 aufgelöst werden. Der Erlass wurde jedoch mit einem weiteren Erlass des BMG vom 18. Dezember 2019 im Wesentlichen ausgesetzt, so dass das Institut zunächst über den Zieltermin hinaus bestehen blieb. Grund dafür waren erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, die unter anderem der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ulrich Kelber, geltend gemacht hatte. Und Kelber ließ nicht locker.
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