Es gibt wieder Höchstmengen für Comirnaty

Die Höchstmengen sind zurück – zumindest für den COVID-19-Impfstoff von Biontech/Pfizer. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert, kann bei der am Dienstag fälligen Bestellung jede Ärztin und jeder Arzt maximal 30 Dosen der Vakzine ordern – das entspricht fünf Vials. Spikevax von Moderna kann unbegrenzt bestellt werden, allerdings könnte es Engpässe bei den Etiketten für die Impfdokumentation geben.

Es ist die Zeit der Auffrischimpfungen: Rund 27 Millionen Impfdosen gegen COVID-19 sollen in den kommenden Wochen in die Arme der Bürger:innen gelangen, sagte die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am vergangenen Donnerstag nach der Bund-Länder-Konferenz. Auf impfende Apotheken will man dabei allerdings verzichten – und nun kontingentiert der Bund auch noch erneut die Vakzine von Biontech/Pfizer für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

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Zwar werden die Praxen in der kommenden Woche noch rund 4,6 Millionen Dosen Comirnaty® erhalten, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in den „Praxisnachrichten“. „Danach wird überwiegend Impfstoff von Moderna bereitgestellt. Dies gab das Bundesministerium für Gesundheit heute überraschend bekannt.“ Spikevax® und der COVID-19-Impfstoff Janssen stünden den Praxen allerdings weiterhin unbegrenzt zur Verfügung.

Bereits ab der Woche vom 29. November bis 5. Dezember werde Comirnaty kontingentiert, heißt es weiter. Das bedeutet: Die Kontingentierung gilt schon ab der Bestellung am kommenden Dienstag. Jeder Arzt kann dann bis zu 30 Impfstoffdosen (fünf Vials) des Hersteller Biontech/Pfizer für die kommende Woche ordern. „Das BMG geht derzeit davon aus, dass diese Bestellungen dann auch vollständig beliefert werden können“, informiert die KBV.

Für die anderen beiden Impfstoffe gibt es demnach keine Bestellobergrenzen – knapp werden könnten allerdings vorübergehend die Etiketten für die Dokumentation im Impfausweis. Bisher werden davon elf Stück pro Vial mitgeliefert. „Die KBV hat sowohl beim BMG als auch beim Hersteller angemahnt, dass schnellstens genügend Klebeetiketten für die Durchführung von Auffrischimpfungen zur Verfügung gestellt werden müssen.“

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