Engpasspauschale – Warten auf die Software-Umsetzung

Seit dem 1. August ist das ALBVVG in Kraft, das den Apotheken 50 Cent Engpass-Pauschale zugesteht. Rechenzentren und Softwarehäuser sind nun gefragt die seither gefunden Übergangslösung zur Abrechnung umzusetzen. Es hätte auch schneller gehen können, heißt es jetzt in einer gemeinsamen Pressemitteilung – aber ein erster „pragmatischer Vorschlag“ sei vom GKV-Spitzenverband und einigen Kassen abgelehnt worden.

Apothekensoftwarehäuser und Rechenzentren arbeiten gegenwärtig mit Hochdruck daran, die Übergangslösung für die Engpass-Pauschale umzusetzen. Bekanntlich gesteht der Gesetzgeber seit dem 1. August den Apotheken 50 Cent netto je Austausch bei Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln zu. Nur konnte die Pauschale nicht sofort geltend gemacht werden, da die Einzelheiten zur Bedruckung der Rezepte unklar waren. 

Am 4. August dann informierte der Deutsche Apothekerverband (DAV), dass die Übergangslösung nach guter Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) und dem Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) gefunden sei – allerdings verwies man bereits damals darauf, dass diese erst nach einer „kurzfristigen Korrektur der Software-Systeme einsatzfähig“ sei.

„Leider wurde unser erster sehr pragmatischer Vorschlag vom GKV-Spitzenverband bzw. den einzelnen Krankenkassen nicht akzeptiert. Mit ihm wäre eine sofortige Lösung für alle Apotheken umsetzbar gewesen“, erklärte Klaus Henkel, VDARZ-Vorstandsmitglied, am Montag laut einer Pressemitteilung des Verbands. Die vorgesehene Übergangslösung stelle „trotz allem eine nicht unwesentliche Anpassung in der Apotheken-Software dar und steht daher erst nach und nach allen Apotheken im Markt zur Verfügung“, heißt es weiter. Der ADAS-Vorstandsvorsitzende Gerhard Haas erläutert dazu: „Softwareanpassungen im Kernprozess der Apotheke – der Rezeptbearbeitung an der Kasse – erfordert große Sorgfalt und Qualitätssicherung. Hier darf nichts schiefgehen.“

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Die beiden Verbände weisen darauf hin, dass „ausreichender Vorlauf“ und „fachlich verbindliche und vollständige Detailinformationen“ erforderlich seien, um Softwareänderungen in den „geschäftskritischen Bereichen“ umzusetzen – und um Verzögerungen, wie sie jetzt zu beklagen seien, zu vermeiden. Wann die Lösungen nun jeweils zur Verfügung stehen, scheint demnach weiterhin unklar. Der ADAS empfiehlt, sich auf den „etablierten Kommunikationskanälen bzw. durch die Mitteilungen Ihrer jeweiligen Softwarehäuser zu informieren“.


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