Dosierung soll auf jedes Rezept
„Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird einegrundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“,das sieht der Referentenentwurf des BMG zur 18. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnungvor. Rezepte nur noch mit Dosierung – allerdings nicht für allePatienten. Liegt ein Medikationsplan vor, entfällt die Dosisangabe auf demRezept. Einen zusätzlichen Aufwand für Apotheken sieht das BMG nicht.
Ärzte sollen künftig nicht nur das Arzneimittel auf demRezept verordnen, sondern auch Angaben zur Dosierung machen. Sowünscht es das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die 18. Verordnung zurÄnderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) soll diese Dosierungspflichtrechtlich verankern. Der Referentenentwurf hierzu formuliert wörtlich: „Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“.
Was ändert sich?
Doch was soll nun genau geändert werden? Konkret soll § 2 AMVV präzisiert werden. Zunächst werden zwei Nummern, die sich auf Rezepturarzneimittel beziehen, zusammengefasst. So werden in Absatz 1 die Nummern 4a und 7 zusammengefasst. Der neue § 2 Absatz 1 Nr. 4a soll dann folgendermaßen lauten:
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