Auch Bayern, Brandenburg und NRW lockern Einfuhrregeln für Antibiotika-Säfte

Seit das Bundesministerium für Gesundheit am 25. April offiziell einen Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder bekannt gemacht hat, nutzen immer mehr Länder die hierdurch eröffneten Möglichkeiten. So hieß es am vergangenen Wochenende aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, man werde den Import in Deutschland nicht zugelassener Arzneimittel befristet erlauben, am heutigen Montag zog Brandenburg nach.

Apotheker:innen kämpfen schon lange mit Lieferengpässen bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder. Doch erst seit vergangener Woche ist dieser Engpass auch offiziell: Am 25. April hat das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger einen entsprechenden Versorgungsmangel bekannt gemacht. In der Bekanntmachung stellt es fest, dass für die fehlenden Antibiotika-Säfte für Kinder oftmals keine alternative gleichwertige Therapie zur Verfügung stehe. Daher haben die zuständigen Behörden der Länder nun die Möglichkeit, im Einzelfall ein Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten (nach Maßgabe von § 79 Abs. 5 und 6 AMG). Als erstes Bundesland war Bremen aktiv geworden und hat schon gleich am 25. April eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie ermöglicht Apotheken und Großhändlern den Bezug beziehungsweise die Abgabe importierter, für den deutschen Markt nicht zugelassener Antibiotikasäfte. 

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Am vergangenen Wochenende zog zunächst Bayern nach. Klaus Holetschek, CSU-Gesundheitsminister des Freistaats, kündigte am vergangenen Samstag ebenfalls eine Allgemeinverfügung an: „So können die Pharmagroßhändler, Pharmafirmen und Apotheken unbürokratisch handeln“. Auch Nordrhein-Westfalen habe „alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet, um hier schnell Abhilfe zu schaffen“, zitierte der WDR das Düsseldorfer Ministerium. Eine Nachfrage der DAZ im Ministerium blieb bislang unbeantwortet.

Bayern schlägt aber auch noch einen weiteren Weg ein. Man habe die Krankenkassen zusätzlich gebeten, vorerst keine Zuschläge sowie Erstattungen zu verweigern und in der Folge nicht zu retaxieren, wenn Apotheker einen verschriebenen, aber nicht verfügbaren antibiotischen Saft durch ein selbst hergestelltes Arzneimittel ersetzen, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums. Bei Nicht-Verfügbarkeit des Fertigarzneimittels sollte zudem eine solche Abgabe eines in der Apotheke hergestellten Antibiotikasafts auch ohne erneutes Ausstellen eines Rezeptes möglich sein. Ein ähnliches Vorgehen hatte man in Bayern bereits rund um die Weihnachtstage verabredet.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schrieb mit Blick auf den bayerischen Vorstoß auf Twitter: „Genau für solche unbürokratischen Aktionen der Länder gegen Antibiotika-Lieferengpässe haben wir die Voraussetzungen jetzt geschaffen. Sie sollten genutzt werden.“ 

Mit Brandenburg zog am heutigen Dienstag das nächste Bundesland nach. Hier soll am 3. Mai eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in Kraft treten. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) mahnt aber in einer Pressemitteilung, dass die aktuelle Situation nicht zum Dauerzustand werden dürfe: „Bei der Arzneimittelversorgung brauchen wir stabile und verlässliche Lieferketten. Die Bundesregierung bereitet das sogenannte Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz derzeit vor, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Das muss jetzt zügig umgesetzt werden. Die aktuelle Situation zeigt zudem deutlich, dass lebenswichtige Medikamente stärker in der EU produziert werden müssen.“


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