Alexander Kekulé vorläufig vom Dienst entbunden – er spricht von "politischem Verfahren"

Der Virologe Alexander Kekulé darf nach eigenen Angaben vorerst nicht mehr an der Universität Halle arbeiten. Die Martin-Luther-Universität habe eine "vorläufige Dienstenthebung" gegen ihn ausgesprochen, sagte Kekulé, der dort eine Professur innehat, der Deutschen Presse-Agentur. Er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich dagegen vorgehen. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" (MZ) berichtet, Kekulé dürfe vorerst nicht mehr forschen und lehren. Die Uni wollte sich am Dienstag zu dem Vorgang gegenüber der Zeitung nicht äußern. "Wir kommentieren prinzipiell keine Personalangelegenheiten", sagte eine Sprecherin.

Kekulé sprach im Interview mit der MZ von einem "politischen Verfahren". Seit Jahren beschwere er sich über die mangelnde Ausstattung seines Lehrstuhls, die Uni habe Zusagen nicht erfüllt. Nun versuche die Universität offenbar, ihn mit Vorwürfen loszuwerden. Beim Thema Lehrverpflichtungen gehe es lediglich um ein Formular, das er möglicherweise nicht richtig ausgefüllt habe.

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Was eine vorläufige Dienstenthebung für Alexander Kekulé bedeutet

Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, "dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird".

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Kekulé hatte als einer der ersten Wissenschaftler in Deutschland vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Neben Christian Drosten und Hendrik Streeck ist Kekulé einer der bekanntesten Virologen, die sich zu Corona-Fragen äußern. Er tritt regelmäßig in Talkshows auf und beantwortet im Radio mehrfach in der Woche Fragen zu Corona.

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