Adexa: Arbeitgeber sollen mehr für Sicherheit ihrer Angestellten tun

Die Apothekengewerkschaft Adexa erreichen derzeit viele Anfragen zum Arbeitsschutz in der Apotheke. Sie meint, dass viele Corona-Arbeitsschutzregeln immer noch zu schwammig formuliert seien und fordert die Arbeitgeber auf, konkret mehr für die Sicherheit ihrer Angestellten zu tun – allerdings nicht zur deren Nachteil.

Im August hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ veröffentlicht. Erstellt wurde diese unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). In einer Pressemeldung wies die BAuA damals darauf hin, dass „Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen“, davon ausgehen können, dass sie rechtssicher handeln.

Von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) war zuvor am 2. Juli der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Apotheken“ veröffentlicht worden. Ob dieser, infolge der neuen „SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregel“, angepasst werden muss, sollte laut BGW geprüft werden.

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Am vergangenen Freitag hat sich nun die Apothekengewerkschaft Adexa – in Bezug auf die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ – zu Wort gemeldet. Sie fordert von den Arbeitgebern, mehr für die Sicherheit ihrer Angestellten zu tun. In der Adexa-Rechtsberatung würden sich derzeit die Anfragen zum Arbeitsschutz häufen. Das könnte laut Adexa daran liegen, dass die Vorschriften immer noch „schwammig“ sind. Sie plädiert für konkrete Vorgaben.

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