Scholz verteidigt Bonflicht und warnt vor Milliardenbetrug
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat die ab Jahreswechsel geltende Kassenbon-Pflicht als Maßnahme für mehr Steuergerechtigkeit verteidigt. „Die Aufregung über die Bonpflicht halte ich für vorgeschoben. Es geht um Umsatzsteuerbetrug in Milliardenhöhe – jedes Jahr“, sagte Scholz den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag). Zuletzt hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dafür plädiert, die Pflicht kurzfristig wieder zu streichen.
Der Gesetzgeber hat bereits Ende 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Die neuen Regelungen, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, treten nach und nach in Kraft. Bereits im vergangen Jahr wurde die Kassennachschau eingeführt. Am 1. Januar 2020 wird die sogenannte Bonpflicht für alle Steuerpflichtigen starten, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Apothekenkunden künftig ein Bon ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format z.B. auf das Smartphone geschickt werden.
Zuletzt hatte auch der Deutsche Apothekerverband die Bonpflicht als überflüssig bezeichnet. Der SPD-Politiker Scholz zeigte sich über die Proteste gegen die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretende Regelung verwundert. Scholz wies auf die Gefahr des Steuerbetrugs hin: Manche Händler oder Gastronomen würden die vom Kunden kassierte Umsatzsteuer nicht an den Staat weitergeben. „Dafür werden Kassen manipuliert, Umsätze nicht richtig verbucht oder später wieder ausgebucht. Das kann sich unser Land nicht gefallen lassen.“
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Die neue Bon-Pflicht: Was ist zu beachten?
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte über Bürokratismus geklagt und regte Ausnahmen angeregt. Scholz will davon nichts wissen. Die Bonpflicht komme für niemanden überraschend. Der Bundestag habe schließlich vor mehr als drei Jahren ein Gesetz beschlossen, „das diesem Betrug einen Riegel vorschiebt und fälschungssichere Registrierkassen vorschreibt“. Damit solle sichergestellt werden, dass jeder Umsatz gebucht sei. „Dafür muss es einen Bon geben, entweder auf Papier oder als E-Mail. Alle Beteiligten hatten sehr viel Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen“, so der Finanzminister.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte kürzlich im Bundestag erklärt, dass man um die Bonpflicht nicht herumkommen werde. In einer Antwort auf eine FDP-Anfrage hatte die Bundesregierung allerdings auf mögliche Ausnahmen hingewiesen.
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