Bayer schon wieder in Bedrängnis – Justiz soll wegen Magenmittel Iberogast ermitteln
Die Manager von Bayer haben derzeit nicht allzu viel zu lachen. Nach dem seit Monaten wabernden Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Glyphosat steht dem Pharmariesen schon wieder Ärger ins Haus – und auch der dürfte Bayer auf den Magen schlagen. Wie das „Handelsblatt“ zuerst berichtete, ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln im Umfeld des Konzerns. Hintergrund ist demnach ein Todesfall, der möglicherweise vermeidbar gewesen wäre, hätte der Konzern schon früher vor Nebenwirkungen bei Iberogast, einem pflanzlichen Präparat bei Magen- und Darmbeschwerden, gewarnt.
„Kraft der Natur“ bringt Bayer in Bedrängnis
Iberogast ist einer der großen Verkaufsschlager unter den rezeptfreien Arzneimitteln. Laut Bayer enthält das Medikament Bestandteile aus neun Pflanzen, darunter die Angelikawurzel, Kamillenblüten, Süßholzwurzel und Schöllkraut. Mit der „Kraft der Natur“ sollen Magen- und Darmbeschwerden erfolgreich besiegt werden. Dass Schöllkraut in seltenen Fällen Leberschäden verursachen kann, ist schon länger bekannt. Einen Hinweis darauf suchte man auf dem Iberogast-Beipackzettel bis 2018 vergebens. Und genau das könnte Bayer nun zum Verhängnis werden.
Verfahren gegen unbekannt – Bayer weiß von nichts
Laut „Handelsblatt“ hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet. Es wurde demnach ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob die Einnahme von Iberogast mit einem Todesfall aus dem Juli 2018 zusammenhängt. Eine weitere Stellungnahme lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Bei Bayer weiß man, so schreibt es das Handelsblatt, von nichts von einem Ermittlungsverfahren.
Mittlerweile hat Bayer den Iberogast-Beipackzettel um den Hinweis zu möglichen Risiken für Menschen mit Lebererkrankungen ergänzt. „Bei der Anwendung von Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln sind Fälle von Leberschädigungen (Anstieg der Leberenzymwerte, des Bilirubins bis hin zu arzneimittelbedingter Gelbsucht (medikamentös-toxischer Hepatitis) sowie Fälle von Leberversagen) aufgetreten“, heißt es da. Und weiter: Iberogast darf nicht eingenommen werden, wenn Sie an Lebererkrankungen leiden oder in der Vorgeschichte litten oder wenn Sie gleichzeitig Arzneimittel mit leberschädigenden Eigenschaften anwenden.
Ibrogast schon seit 2008 unter Verdacht
Pikant: Experten vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) hatten schon 2008 Bedenken angemeldet und den damaligen Hersteller von Iberogast, die Firma Steigerwald, dazu aufgefordert, den Beipackzettel zu überarbeiten. Steigerwald weigerte sich – und auch Bayer, das das Mittel 2013 übernahm, verzichtete auf die Warnhinweise.
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