Welche Vorteile bietet die Direktabrechnung den Apotheken?

Kommt mit dem E-Rezept auch die Direktabrechnung? Die Idee, ohne das Zwischenschalten eines Apothekenrechenzentrums an sein Geld zu kommen, klingt für einige Inhaber:innen verlockend. Rechtlich scheint dieser Weg unproblematisch – welche Vorteile bietet das Verfahren? Damit hat sich das Unternehmen Scanacs in einem Whitepaper befasst.

Die Einführung des E-Rezepts könnte auch in Sachen Abrechnung ganz neue Türen öffnen: Der Dienstleister Scanacs wirbt schon seit einiger Zeit für die sogenannte Direktabrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen – ganz ohne den Umweg über ein Rechenzentrum. In einem Whitepaper fasst das Unternehmen seine Vision zusammen.

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Anders als bei der Abrechnung über ein Rechenzentrum landen die Datensätze bei der Direktabrechnung nicht erst bei einem Abrechner, sondern unmittelbar bei den jeweiligen Krankenkassen. Über ein gesondertes Institutionskennzeichen (IK) „weiß“ das System, welche Rezepte zum Apothekenrechenzentrum (ARZ) gehen und welche direkt über die Infrastruktur von Scanacs bei den jeweiligen Kassen landen sollen. Schließlich werden noch eine ganze Weile nicht alle Rezepte direkt abrechenbar sein, was parallele Prozesse in den Apotheken, die die Direktabrechnung nutzen, erforderlich macht.

Rezeptprüfung bereits vor der Abgabe

Ziel sei es, in der Apotheke eine Erstattungszusage in Echtzeit zu erhalten und das (elektronische) Rezept direkt mit der Krankenkasse abzurechnen, heißt es in dem Whitepaper von Scanacs. Mit der Digitalisierung soll es möglich werden, die E-Rezepte während bzw. bereits vor der Abgabe des Arznei­mittels auf fachliche und technische Korrektheit zu prüfen. Nach vollelektronischer Prüfung in der Apotheke könnten die Rechnungen über die Scanacs-Plattform an die versichernde Krankenkasse übertragen werden. Auch das Geld fließt direkt zwischen Apotheken und Kassen. Scanacs stellt dabei nach eigener Aussage nur die Infrastruktur zur Verfügung. Damit seien die Forderungen der Apotheke gegenüber der Krankenkasse vor der Insolvenz Dritter für Apothekerinnen und Apotheker sicher, schreibt Scanacs.

Auch wenn laut der Firma technisch sogar eine Zahlung in Echtzeit möglich wäre und man sich aktuell in Gesprächen zur Automatisierung der Erstattungsprozesse bis hin zur Echtzeitbezahlung befinde, müssen die Apotheken momentan im Normalfall doch noch zumindest ein paar Tage auf ihr Geld warten. Die Zahlungsziele der Krankenkassen sind in den Arzneimittellieferverträgen festgelegt, aktuell ist das eine Frist von zehn Tagen. Eine frühere Zahlung obliege der Hoheit der Krankenversicherung, erläutert Scan­acs.

Separate Vereinbarungen mit Kassen nötig

Das gilt zumindest in der Theorie: Denn derzeit können die Apotheken gar nicht unbedingt zu jedem Zeitpunkt und so oft sie wollen den Kassen Rechnungen stellen. Die CGM Direktabrechnung orientiert sich an den Arzneimittellieferverträgen und löst automatisiert am Monatsanfang die Rezeptabrechnung aus – neben CGM ist die Direktabrechnung derzeit noch bei Apotechnik möglich. Für die Mehrfachabrechnungen, also dass die Apotheke zu jedem Zeitpunkt und beliebig häufig innerhalb eines Monats gegenüber einer Krankenkasse ab­rechnen kann, braucht es separate Vereinbarungen. Laut Scanacs gibt es diese. Eine Zwischenfinanzierung im Sinne eines Vorschusses oder einer Abschlagszahlung benötige man dann nicht.

Neben der Weiterleitung der Abrechnungsdaten an die Kassen übernimmt Scanacs auch die Abrechnung der Herstellerabschläge mit der Pharmaindustrie. Zudem meldet das Unternehmen die abgegebenen Packungszahlen an den Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF).

Abrechnung ohne Rechenzentrum: Ist das erlaubt?

Rechtlich ist es unproblematisch, das Apothekenrechenzentrum bei der Abrechnung außen vor zu lassen. Laut § 300 Absatz 2 Satz 1 SGB V können Apotheken ihre Abrechnung an die Rechenzentren auslagern, sie müssen es aber nicht tun. Auch der Rahmenvertrag sieht vor, dass Sammelrechnungen aus Apothekenrechenzentren, aber eben auch Einzelrechnungen aus Apotheken zulässig sind.


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