12 Millionen Impfzertifikate laufen in 17 Tagen aus – wer betroffen ist

Am 1. Oktober tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Viele gegen Corona Geimpfte verlieren dann ihren Status als solche. Wer davon betroffen ist.

Das Inkrafttreten der neuen Auflage des Infektionsschutzgesetzes hat Folgen für Millionen Deutsche. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf seiner Website schreibt, galten bislang folgende Regeln:

Wer als „vollständig geimpft“ gilt

Bis zum 30. September 2022  liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen,
  • nach zwei Einzelimpfungen,
  • nach einer Einzelimpfung
    • plus positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung oder 
    • plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen  Sars-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung oder
    • plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen  Sars-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung ; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

    Die Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes sieht nun aber eine Neuerung vor:

    Ab 1. Oktober 2022  liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

    • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
    • nach zwei Einzelimpfungen
      • plus positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung oder 
      • plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen  Sars-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder  
      • plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen  Sars-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung ; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

      Fast 12 Millionen Deutsche betroffen

      Konkret ändert sich also vor allem für diejenigen etwas, die lediglich zweifach gegen Corona geimpft sind. Sie gelten ab Oktober nicht mehr als „vollständig geimpft“, ihr Impfzertifikat läuft somit aus.

      In Deutschland haben bereits 51,6 Millionen Menschen (62,1 Prozent) eine Auffrischungsimpfung erhalten. Lediglich zweifach geimpft sind nach Daten des BMG 11,8 Millionen Menschen (14,2 Prozent).

      Sie sollten sich also schnellstmöglich ein weiteres Mal gegen Corona impfen lassen, um weiter ihren Impfstatus zu behalten.

      Wer den Booster braucht

      Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischimpfung , also den ersten „Booster“. Bei Immungesunden rät sie Menschen einen Mindestabstand von sechs Monaten zwischen abgeschlossener Grundimmunisierung und erster Auffrischimpfung einzuhalten. In begründeten Einzelfällen könne nach ärztlicher Beratung der Abstand auf vier Monate verkürzt werden.

      Zudem sollten Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren mit Vorerkrankungen nach abgeschlossener Grundimmunisierung eine erste Auffrischimpfung im Abstand von mindestens sechs Monaten erhalten.

      Weitere Änderungen durch das neue Infektionsschutzgesetz

      Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Rechtsgrundlagen für die noch verbliebenen Corona-Maßnahmen wären sonst ausgelaufen. Am 16. September muss das IfSG noch durch den Bundesrat.

      Bundesweit vorgeschrieben wären dann ab dem 1. Oktober Maskenpflichten

      • in Fernzügen
      • Kliniken und
      • Arztpraxen.

      Die Länder können in Eigenregie auch in Restaurants und anderen Innenräumen wieder Masken-Vorgaben ergreifen.

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