Rechtssicher unterschreiben mit dem eHBA
An die elektronische Unterschrift bei der papierlosen Dokumentation werden hohe Sicherheitsanforderungen gestellt, die der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) jedoch problemlos erfüllt.
Schluss mit Papierkram
Die papierlose elektronische Dokumentation kann bei der Bewältigung der vielfältigen Dokumentationspflichten in der Apotheke sowie bei der Archivierung von Listen und Protokollen eine erhebliche Erleichterung darstellen. Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sieht daher ausdrücklich vor, dass alle Aufzeichnungen auch digital vorgenommen und aufbewahrt werden können. Dies ist jedoch an gewisse Voraussetzungen geknüpft: Beispielsweise muss gemäß § 22 Abs. 2 ApBetrO die eigenhändige Unterschrift bei rein elektronischen Aufzeichnungen durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ersetzt werden. Die Sicherheitsanforderungen an eine solche QES sind hoch und werden beispielsweise von einfachen Unterschriften-Pads nicht erfüllt. Stattdessen benötigt jede signierende Person eine persönliche Signaturkarte, die von einer dafür autorisierten Zertifizierungsstelle wie zum Beispiel D-TRUST, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ausgestellt sein muss.
Heilberufsausweis kann auch QES
Während Apotheken in der Vergangenheit noch eigens für die QES spezielle Signaturkarten beantragen mussten, können sie künftig auch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) von D-TRUST dafür nutzen. Neben zahlreichen weiteren Funktionen im Rahmen der Telematikinfrastruktur bietet jeder eHBA automatisch die Möglichkeit innerhalb der TI qualifiziert elektronisch zu signieren. Aber auch außerhalb des Gesundheitsnetzwerks kann der eHBA zur QES genutzt werden. Dieser Nutzung muss allerdings der Antragsteller im Vorfeld ausdrücklich zustimmen, indem die Listung im Verzeichnisdienst des Vertrauensdiensteanbieters D-TRUST zustimmt. Anschließend benötigt die Apotheke lediglich ein geeignetes Kartenlesegerät und schon können alle Apotheker mit ihrem persönlichen eHBA Protokolle, Karteikarten, Listen und andere Dokumente rechtssicher unterschreiben, ohne dafür eine zusätzliche Signaturkarte zu beantragen. Die eigentliche elektronische Unterschrift erfolgt dann nicht mehr auf Papier, sondern durch Eingabe einer PIN auf der Tastatur des Kartenlesers. Schneller und effizienter kann Dokumentation kaum sein. So lohnt sich der eHBA gleich in mehrfacher Hinsicht!
Weitere Informationen zum eHBA finden Sie »hier.
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