Hoos bietet Sofort-Zahlung gegen Aussonderungsrechte an

Bei der Anmeldung ihrer Forderungen hatten die meisten AvP-geschädigten Apotheken Aussonderungsrechte angemeldet. Nun will Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos den Gläubigern diese Rechte abkaufen – mit weniger als 10 Prozent ihrer Forderungen als Sofort-Zahlung. Rechtsanwalt Morton Douglas rät von diesem Deal nachdrücklich ab. „Herr Dr. Hoos sollte zunächst seine Hausaufgaben machen und die Insolvenzmasse vermehren“, fordert Douglas in einem Schreiben an seine Mandanten.

AvP-Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos hat im laufenden Insolvenzverfahren des Apothekenabrechners AvP eine vergleichsweise Lösung ins Spiel gebracht. Damit könnten die betroffenen Apotheken schneller an einen Teil ihrer Forderungen gelangen, ohne auf den Ausgang eines entsprechenden Gerichtsverfahrens warten zu müssen, bei dem über die Aussonderungsrechte erst entschieden werden muss. Die Gläubiger müssten auf ihre Aussonderungsrechte verzichten und würden im Gegenzug eine Sofort-Zahlung erhalten. Diese Information geht aus einem anwaltlichen Schreiben hervor, das DAZ.online vorliegt. Konkret soll es in einem Vergleichsentwurf um 10 Prozent der Forderungen als Sofort-Zahlung gehen. Apothekenanwälte, wie Morton Douglas, sehen das Angebot jedoch äußerst kritisch und raten dringend davon ab.

Gerichtsverfahren kann sich ziehen

Bei der Forderungsanmeldung im vergangenen Dezember hatten fast ausnahmslos alle AvP-geschädigten Apotheken ihre Aussonderungsrechte geltend gemacht. Für Rechtsanwalt Douglas bestehen erhebliche Zweifel, ob das Konstrukt von AvP mittels Forderungsabtretungen der Apotheken gegenüber den Krankenkassen überhaupt wirksam war. Doch ob seine Mandanten ihre Ansprüche am Ende tatsächlich durchsetzen können, müsste ein gerichtliches Verfahren feststellen. Dafür ist es zwingend notwendig, dass die Gläubiger weiterhin auf ihre Aussonderungsrechte bestehen.

Sollten sie sich im laufenden Insolvenzverfahren auf einen Vergleich einlassen, würden sie auf diese Rechte endgültig verzichten. Es wird davon ausgegangen, dass ein entsprechendes Verfahren mehrere Jahre laufen kann bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof. Selbst wenn dann im Rahmen von Gerichtsverfahren durch andere Apotheken festgestellt werden würde, dass die Abtretung unwirksam war und die Aussonderungsrechte durchgreifen, wären diejenigen Apotheken außen vor, die dem Vergleich zugestimmt haben.

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Nun mag es Fälle geben, in denen man als Gläubiger diesen Ausgang in Kauf nimmt – zum Beispiel, weil man aktuell auf kurzfristige Liquidität angewiesen ist. Douglas geht jedoch davon aus, dass die in Aussicht stehenden Beträge derart niedrig sein werden, dass diese das Risiko nicht aufwiegen würden. Vor allem sei die Höhe des weiteren Teils der Zahlung zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt.

Anfechtung gegenüber Banken nötig

Nach wie vor drängen Gläubigeranwälte wie Douglas Insolvenzverwalter Hoos dazu, das Vorgehen der Banken anzufechten, die im vergangenen September die Kreditlinie gegenüber AvP kurzfristig gekündigt haben. Sollte die Anfechtung erfolgreich sein, könnten mehr als 200 Millionen Euro in die Insolvenzmasse fließen. Hoos habe diese Anfechtung zwar angekündigt, doch noch sei sie nicht erfolgt. „Wir sind der Auffassung, dass Herr Dr. Hoos zunächst seine Hausaufgaben machen soll, die Insolvenzmasse zu vermehren, anstatt mit uns darüber zu verhandeln, wie der aktuelle Betrag verteilt werden könnte“, schreibt Douglas an seine Mandanten.

Damit ein Vergleich überhaupt in Gang kommt, müssten ungefähr 70 Prozent der Forderungen der Apotheken zusammenkommen. Douglas fordert, dass Hoos erst die angekündigte Anfechtung gegenüber den Banken einleiten solle, bevor man mit ihm in die Diskussion über einen möglichen Vergleich einsteige. Bis dahin würde man die „Strategie weiterführen auf Herrn Dr. Hoos dahingehend einzuwirken, sich doch auf die Mehrung der Insolvenzmasse zu konzentrieren“.

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