Wie lange darf eine FFP2-Maske getragen werden – Stunden, Tage, Wochen?

Seit dem 15. Dezember gibt es kostenlose Masken in den Apotheken. Sicherheit besteht bei den Kunden vornehmlich, dass sie Anspruch auf drei Gratismasken im Dezember haben. Wie sie die Masken sodann auch korrekt und hygienisch aufsetzen, absetzen und wie lange sie eine solche FFP2-Maske überhaupt tragen dürfen – Stunden, Tage, eine Woche? –, dabei besteht durchaus Beratungsbedarf. DAZ.online hat die wichtigsten Beratungstipps zur FFP2-Maskenabgabe als FAQ zusammengefasst.

Wie lange am Stück darf man die Maske tragen?

Es gibt keine konkreten Empfehlungen für die Tragedauer von FFP2-Masken für Privatpersonen. Allerdings gibt es Empfehlungen des Arbeitsschutzes, wie lange eine FFP2-Maske ohne Unterbrechung getragen werden kann. An diesen Empfehlungen orientiert sich auch das Robert Koch-Institut (RKI): „Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren“, erklärt das RKI auf seiner Seite.

Wie häufig kann eine FFP2-Maske getragen werden?

Im Rahmen des Arbeitsschutzes, wo FFP2-Masken gewöhnlich eingesetzt werden, sollen Einwegmasken nach einer Schicht – also nach acht Stunden – oder bei Durchfeuchtung entsorgt werden („Empfehlung organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2, sowie zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung“ vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe vom 7. Mai 2020). Liegen den Masken individuelle Herstellerangaben bei, gelten diese. Im Pandemiegebrauch werden FFP2-Masken wahrscheinlich selten in Acht-Stunden-Schichten getragen, sondern eher jeweils kurze Zeiten im Supermarkt oder beim Tanken. Werden Masken also wiederverwendet, sollte die Maske zwischen den Trage-Intervallen so gelagert werden, dass sie gut trocknen kann und keine Gegenstände kontaminiert. Die Plattform Infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät: „Bewahren Sie wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckungen vorübergehend in einem separaten Beutel auf. Zu Hause können Sie die Mund-Nasen-Bedeckung auch zum Trocknen aufhängen“. 

Das RKI schreibt hierzu allerdings: „FFP2-Masken (sollten) grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.“

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