„Sie sind ein entscheidender Baustein in der Versorgung!“
Ab dem morgigen Mittwoch treten für Apotheker einige Erleichterungen in der Versorgung in Kraft. Außerdem soll es dank der in Kraft tretenden Eil-Verordnung der Bundesregierung erstmals flächendeckend vergütete Botendienste geben. Begleitend zum Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Brief an alle Vor-Ort- und Klinikapotheken geschrieben. In dem Schreiben lobt er die Pharmazeuten für ihre Arbeit und bedankt sich für deren „außergewöhnlichen Einsatz“.
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist am heutigen Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt damit am morgigen Mittwoch in Kraft. Darin enthalten sind umfassende neue Austauschmöglichkeiten sowie ein vergüteter Botendienst für Apotheken während der Corona-Epidemie. Konkret wird den Apotheken ein unbürokratischer Austausch ermöglicht, wenn das verordnete Arzneimittel nicht vorrätig ist.
Dabei setzt man auch auf ihre pharmazeutische Kompetenz, so wird zum Beispiel in bestimmten Fällen auch ein Aut-simile-Austausch möglich. Zugleich werden Apotheken im Rahmen dieser Ausnahmeregelung vor Retaxationen geschützt. Außerdem soll es künftig pro geleistetem Botendienst eine Vergütung von 5 Euro geben plus eine einmalige Förderung von 250 Euro. Die Details sollen Apotheker und Kassen gemeinsam aushandeln.
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In einem Brief an alle Leiter der (Klinik-)Apotheken richtet sich Spahn nun erstmals in der Krise direkt an die Apotheker. Spahn erklärt, dass das Gesundheitssystem derzeit eine „harte Belastungsprobe“ erlebe und zollt den Apothekern Respekt für ihre Arbeit. Wörtlich schreibt er:
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