Jetzt zahlen, später sparen

Wer als Apotheker und Mitglied eines Versorgungswerkesfreiwillig gesetzlich krankenver­sichert ist, bleibt dies auch im Rentenalter.Als freiwilliges Mitglied sind allerdings auch Beiträge auf Einnahmen wie Mieteund Pacht zu entrichten. Um einiges günstiger kann es daher sein, wenn manPflichtmitglied in der Krankenver­sicherung der Rentner wird.

Apotheker gehören in der Regel dem berufsständischen Versorgungswerk an underhalten im ­Alter von dort eine Altersversorgung. Geht nun ein freiwillig ­gesetzlichkrankenversicherter Apotheker in den Ruhestand und bezieht eine Rente desVersorgungswerkes, so ist er weiterhin freiwilliges Mitglied in dergesetzlichen Krankenversicherung. Anders sieht es bei Rentnern aus, die eineRente der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Waren diese in der zweitenHälfte ihres Erwerbs­lebens zu 9/10 der Zeit gesetzlich krankenversichert, sowerden sie mit dem Renteneintritt Pflichtmitglieder in der Krankenversicherungder Rentner (KVdR). Bei der KVdR handelt es sich allerdings nicht um einespezielle Versicherungsgesellschaft, vielmehr ist es ein Status, denpflichtversicherte Renter in ihrer (frei zu wählenden) gesetzlichenKrankenversicherung haben. Diese zahlen Beiträge zur Krankenversicherungaus der Rente, aus der Rente vergleichbaren Bezügen und aus selbstständigerTätigkeit.

Dagegen richtet sich bei freiwillig Versicherten die Beitragsberechnungnach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus. Das bedeutet, dassBeiträge aus allen Einkünften, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltesgeeignet sind, entrichtet werden. Dazu gehören u. a. Renten, Versorgungsbezüge,Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aber auch alle sonstigen Einkünftenwie Mieten, Pachteinnahmen, ­Unterhaltszahlungen, Leibrenten, Kapitalerträgeusw. Es wird somit eine größere Palette an möglichen Einkünften derBeitragsberechnung unterworfen, was sich vor ­allem bei Personen auswirkt, dieneben der Altersversorgung z. B. noch Einkünfte aus Mieten o. ä. beziehen.Daher kann es finanziell durchaus interessant sein, wenn man als Apotheker nachAbschluss des Berufslebens in seiner gesetz­lichen Krankenversicherung nichtfreiwillig versichert ist, sondern im Rahmen der KVdR.

Wie man es schafft, in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zuwerden, lesen Sie in der aktuellen AZ.

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