Zuzahlungsbefreiung jetzt neu beantragen
Einige Menschen in Deutschland sind von der gesetzlichen Zuzahlung für Medikamente befreit. Ob Sie auch dazu gehören, können Sie mit dem Zuzahlungsrechner ganz einfach prüfen.
Wer mehr als zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder Krankenfahrten zahlen muss, kann sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Schon jetzt können gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Befreiungsantrag für das Jahr 2019 stellen. Eine schon zum Jahresbeginn ausgestellte Bescheinigung ist eine finanzielle und bürokratische Entlastung: Wenn Sie beispielsweise ein Medikament in der Apotheke besorgen und den Befreiungsbescheid vorlegen, müssen Sie keine Zuzahlung leisten.
"Da die Bescheinigung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung neu beantragt werden", sagt Apotheker Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.
Ab dem 18. Lebensjahr müssen alle gesetzlich Versicherten eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn sie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel brauchen oder Fahrtkosten, eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als fünf Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag.
Mit dem für 2019 aktualisierten Zuzahlungsrechner auf aponet.de können Sie ermitteln, ob Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen können.
NK
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