Werbung für rein digitalen Arztbesuch ist unzulässig

Die Werbung einer privaten Krankenversicherung für einen umfassenden „digitalen Arztbesuch“ per App verstößt gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Unerheblich ist demnach, dass die „behandelnden“ Ärzte in der Schweiz ansässig sind, wo die Fernbehandlung schon seit Jahren erlaubt ist.

Die Wettbewerbszentrale wollte es einmal wieder grundsätzlich wissen: Ist die Werbung von Krankenversicherern für telemedizinische Angebote, bei denen eine Behandlung von Patienten nur auf digitalem Wege erfolgt, zulässig?

Seit Dezember 2019 heißt es in § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG):

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