Weiterentwicklung der Approbationsordnung beschlossen
Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK-MV) hat sich am gestrigen Mittwoch für eine Weiterentwicklung der Approbationsordnung ausgesprochen und ist damit der Empfehlung des BAK-Vorstands gefolgt. Grundlage der Novellierung soll ein Thesenpapier „Zur Ausbildung des Apothekers“ sein, das von der AG „Anforderungen an die Qualifikation des Apothekers“ entwickelt wurde. Die Novellierung sei notwendig, weil sich die Inhalte verändert hätten und die angepasst werden müssten, erklärte BAK-Präsident Kiefer im Anschluss in einem Videostatement.
Bis zu einer neuen Approbationsordnung ist es ein weiter Weg, der erste Schritt ist nun aber vollbracht. Am gestrigen Mittwoch hat die BAK-MV sozusagen der Standesvertretung das Mandat erteilt, die Sache ins Rollen zu bringen und die nötigen Gespräche anzuberaumen. Notwendig sei das, weil sich die Inhalte verändert hätten und die angepasst werden müssten, erklärte BAK Präsident Kiefer im Anschluss in einem Videostatement.
Komplett neu organisiert werde das Studium aber nicht. So soll die Einheitlichkeit der Approbation erhalten bleiben, die weiterhin für alle Berufsfelder befähigen soll. Man werde seitens der BAK nun mit allen Beteiligten reden, also mit den Berufsträgern in den verschiedenen Berufsfeldern, den Hochschullehren, aber auch mit denen, die es nachher in den Ländern umsetzten müssen. Und letztendlich müsse man natürlich auch mit dem Ministerium reden, damit der Prozess angestoßen und das, was im Vorfeld erarbeitet wurde, zum Erfolg geführt werde, so Kiefer.
Thesenpapier mit den Vorschlägen der AG „Anforderungen an die Qualifikation des Apothekers“.
Im Vorfeld ist ein achtseitiges Thesenpapier mit den Vorschlägen der AG „Anforderungen an die Qualifikation des Apothekers“ erarbeitet worden. In dieser Arbeitsgruppe waren unter anderem vier junge Apotheker vertreten, die ihre Ausbildung nach der AAppO von 2001 absolviert hatten und Erfahrungen in öffentlichen Apotheken gesammelt haben.
In dem Papier heißt es unter dem Punkt „Allgemeine Thesen zur Ausbildung“ unter anderem, dass die Einheitlichkeit der Approbation erhalten bleiben müsse, so dass der Apotheker seinen Beruf in allen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen ausüben kann. Weiter müssten die zu vermittelnden Kenntnisse und Kompetenzen ständig auf ihre Relevanz hin überprüft und angepasst werden. Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Vermittlung berufsspezifischer digitaler Kompetenz in der pharmazeutischen Ausbildung berücksichtigt werden muss. Zudem spricht sich die AG in dem Papier explizit gegen eine Umstellung auf das Bachelor-Master-System aus.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen