Spahn eckt erneut mit Vorschlägen für schnellere Methodenbewertung an

Ob die Krankenkassen die Kosten neuer Methoden für die Patientenübernehmen, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss. Dass das Selbstverwaltungsgremium für seine Entscheidungen zuweilen recht lange braucht, missfälltBundesgesundheitsminister Jens Spahn. Nach einem ersten Fehlversuch startet ernun einen neuen Anlauf, den Prozess der Methodenbewertung zu beschleunigen. Doch auch diesmal hagelt es Kritik.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will künftigschnellere Entscheidungen, wenn es um die Erstattung neuer Behandlungsmethoden durchdie gesetzliche Krankenversicherung geht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der nach demGesetz zuständig ist, hierüber zu befinden, arbeitet ihm offensichtlich nichtimmer schnell genug. Erst Anfang des Jahres hat Spahn einen Anlauf unternommen,an dieser Macht des G-BA zu kratzen: Er wollte im Terminservice- undVersorgungsgesetz (TSVG) eine Änderung unterbringen, die demBundesgesundheitsministerium (BMG) erlaubt hätte, selbst darüber zu entscheiden,ob die Kassen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zahlen müssen –und zwar per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats. Evidenz solltedafür nicht erforderlich sein. Einen ersten Anwendungsfall hatte dieFormulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag auch schon parat:das Fettabsaugen bei Lipödemen. Der Vorstoß wurde umgehend zerrissen – vonFraktionskollegen, aber auch vom G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken, der von einem„Schritt zurück ins medizinische Mittelalter“ sprach.

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Spahn will selbst über neue Behandlungsmethoden entscheiden

Vergangene Woche hat Spahn nun eine neue Formulierungshilfevorgelegt – diesmal will er ihn im Gesetzentwurf zur Errichtung eines DeutschenImplantateregisters unterbringen. Demnach soll der G-BA mit seinen Methodenbewertungsverfahren künftig nach zwei Jahrenfertig sein – derzeit hat er bis zu drei Jahre Zeit. Fasst das Gremium indieser Zeit keinen Beschluss oder stellt es fest, dass der Nutzen der Methodenoch nicht hinreichend belegt sei, „obwohl eine Anerkennung des Nutzens nachden Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vertretbar wäre“, soll das BMG perRechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats selbst entscheiden können.Ebenso dann, wenn der getroffene G-BA-Beschluss dazu führt, dass „keine ausreichendeVersorgung zur Verfügung steht“ – insbesondere weil es keine nach Art und Umfangvergleichbare Leistung gibt. In der Begründung der DAZ.online vorliegenden Formulierungshilfe heißt es,dies könne insbesondere solche Methoden betreffen, die nach Auffassung derwissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften und der Patientenorganisationenals unbedingt erforderlich eingeschätzt werden.

Die geplante Neuregelung soll sowohl für die „normale“Methodenbewertung als auch für die im Krankenhaus gelten. Als Grund für die Änderung wirdangeführt, dass das bisherige Verfahren, das zu einer Beschleunigung führensoll, sich in der Praxis nicht bewährt habe.  

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