Rückruf: Käse wegen mikrobieller Verunreinigung nicht verzehren – Naturheilkunde & Naturheilverfahren Fachportal

Rückruf für Käse gestartet

Die Firma Familie Zangerl – Landwirtschaft von der Agrargemeinschaft Alpe Larein aus Tirol hat einen Rückruf für das Produkt „Lareiner Almkäse 45 % F.i.T.“ gestartet. Nach Angaben des Unternehmens ist der Käse wegen einer mikrobiellen Verunreinigung nicht zum Verzehr geeignet.

Die Firma Familie Zangerl – Landwirtschaft von der Agrargemeinschaft Alpe Larein aus Österreich ruft das Produkt „Lareiner Almkäse 45 % F.i.T.“ mit den Chargennummern 07.06.2020 bis einschließlich 12.06.2020 zurück, da darin eine mikrobielle Verunreinigung festgestellt wurde.

Käse nicht verzehren

Der Käse ist nicht zum Verzehr geeignet und kann von den Konsumentinnen und Konsumenten zurückgegeben werden, berichtet die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf ihrer Webseite. Der Kaufpreis wird auch ohne Kaufbeleg rückerstattet.

Der Inverkehrbringer, die Familie Zangerl – Landwirtschaft von der Agrargemeinschaft Alpe Larein, „kommt seiner Eigenverantwortung gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und hat daher einen Rückruf des Produktes veranlasst“, heißt es in der Mitteilung.

Gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen

Wie das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Webseite schreibt, zählen lebensmittelbedingte Infektionen und Intoxikationen laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den häufigsten Erkrankungen des Menschen.

Den Fachleuten zufolge entstehen die meisten lebensmittelbedingten Infektionen beim Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft, also Fleisch, Wurst, Eiern oder Milchprodukten, die mit Erregern kontaminiert sind. Die Kontamination kann auf allen Stufen der Lebensmittelkette von der Erzeugung bis zum Konsum erfolgen.

Oft werden die Erreger aber auch von kontaminierten Lebensmitteln (beispielsweise rohes Fleisch) durch unsachgemäßen Umgang bei der Zubereitung von Speisen auf andere Lebensmittel (zum Beispiel Salat) übertragen.

„Bei Verdacht auf eine lebensmittelbedingte Infektion oder Intoxikation sollte unverzüglich Rat bei einem Arzt oder einer Giftnotrufzentrale eingeholt werden“, mahnt das BVL. (ad)

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