Rückruf: Alkoholfreies Getränk kann erhöhte Alkoholmenge enthalten – Heilpraxis

Rückruf für Getränk: Flasche kann zerbrechen

Das Unternehmen Auhof, Fam. Pfisterer & Hauser aus Stetten in Baden-Württemberg hat einen Rückruf für das Produkt „Seccohne“ gestartet. Grund für die Maßnahme: Die Flasche könnte durch die Gärung zerbrechen und das alkoholfreie Getränk könnte Alkohol enthalten. Somit könnte es zu unbeabsichtigtem Alkoholkonsum kommen, der für manche Personengruppen gefährlich sein könnte.

Das Unternehmen Auhof, Fam. Pfisterer & Hauser aus dem baden-württembergischen Stetten ruft das Produkt „Seccohne vom Auhof“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 30.06.2022 zurück. „Das Getränk schäumt beim Öffnen stark über da es gärt. Durch die Gärung kann die Flasche zerbrechen. Außerdem ist das Getränk nicht mehr alkoholfrei“, heißt es in dem „Kundenaushang zur Rückrufaktion Seccohne“.

Grund für das Problem wurde gefunden

„Am Besten öffnen Sie vorsichtig die Flasche über einem Ausguss und warten ab, bis sich der Inhalt entschäumt hat. Anschließend kann der Restinhalt entleert werden“, schreibt das Unternehmen in dem Aushang, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.

Das Unternehmen entschuldigt sich bei den Kundinnen und Kunden und weist darauf hin, dass der Grund für das Problem bereits gefunden wurde und somit in Kürze wieder ein spritziger Seccohne angeboten werden kann.

Schon kleine Alkoholmengen können riskant sein

Gesundheitsfachleute weisen immer wieder darauf hin, dass mitunter schon kleine Alkoholmengen gefährlich werden können.

Vor allem Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen wie etwa der Leber wird geraten, sich bei (alkoholhaltigem) Bier, Wein, Sekt und Co. möglichst zurückzuhalten oder ganz darauf zu verzichten, um gesundheitliche Probleme zu vermeiden. Und auch während der Schwangerschaft sollten Frauen konsequent auf jeglichen Alkohol verzichten. (ad)

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