Ökotest checkt Reinigungsmilch für das Gesicht
Die Gesichtshaut muss über den Tag einiges wegstecken: Pflegecremes, Sonnenschutz, Make-up sowie Schmutz und Staub aus der Luft. Diese Stoffe sollten zumindest vor dem Schlafengehen wieder entfernt werden. Die Reinigungsprodukte sollten dabei die Haut nicht zusätzlich belasten – etwa mit allergieauslösenden Duftstoffen oder Konservierungsmitteln. Welche Reinigungsmilch ist laut Ökotest empfehlenswert und wie schneidet Reinigungsmilch aus der Apotheke ab?
Enthalten sie bedenkliche Inhaltsstoffe, wie allergieauslösende Duftstoffe? Ökotest hat Reinigungsmilch für das Gesicht untersucht – nicht immer ist „teuer“ ein Garant für gute Qualität im Sinne der Verbraucherschützer. Und sollte die Milch eigentlich abgespült werden oder nur mit einem Pad abgetragen? Auch hier weiß Ökotest Rat.
Dafür haben die Verbraucherschützer 38 Produkte geprüft. Mit dabei ist Reinigungsmilch, die es auch in der Apotheke gibt – zum Beispiel von Avène, Dr. Hauschka, Eucerin, Vichy und Weleda –, aus dem Naturkostladen, vom Discounter, Klassiker von Nivea und L’Oréal sowie hochpreisige Kosmetik von L’Occitane.
PEG und MOAH unerwünscht
Insgesamt gibt sich Ökotest zufrieden mit den getesteten Produkten – nur dreimal bewerteten sie Reinigungsmilch mit „mangelhaft“: Eau Thermale Avène Milde Reinigungsmilch, L’Occitane Cleansing Milk und L’Oréal Reinigungsmilch Kostbare Blüten. Die Kritikpunkte kennt, wer häufiger Ökotest liest: Polyethylenglykole (PEG). Sie werden in Kosmetika als Penetrationsförderer eingesetzt, da sie die Haut durchlässiger machen. Allerdings nicht nur für das Kosmetikum, sondern auch für Fremdstoffe. Abzüge kassieren wegen PEG auch Vichy Minéral Mizellen Reinigungsmilch und Diadermine Purely Essential Mizellen Reinigungsmilch – für beide gibt es „befriedigend“ als Endnote.
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Avène und L’Oréal enthalten zudem MOAH (Mineralic Oil Aromatic Hydrocarbons), aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe, die laut Ökotest im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. L’Occitane enthält zwar keine MOAH, doch fanden die Verbraucherschützer halogenorganische Verbindungen, wie Chlorphenesin, das der Europäischen Kommission zufolge antimikrobielle und konservierende Eigenschaften aufweist. Chlorphenesin darf nach Anlage 6 „Konservierungsstoffe für kosmetische Mittel“ zur Kosmetikverordnung in Konzentrationen bis 0,3 Prozent als Konservierungsmittel eingesetzt werden, es gilt als allergieauslösend und hautreizend. Eine Bewertung durch das Scientfic Committee on Consumer Safety (SCCS), der Verbrauchersicherheit auf EU-Ebene, liegt nach Informationen von DAZ.online bislang nicht vor.
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