Mit einer womöglich nutzlosen Studie pulverisiert Spahn einen alten Kostenrekord
Die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante und vom Kabinett bewilligte Studie zu den psychischen Folgen von Abtreibungen bricht einem Bericht zufolge alle Kostenrekorde des Ressorts. Die Expertise ist mit einem Etat von fünf Millionen Euro der teuerste Forschungsauftrag des Ministeriums der vergangenen zehn Jahre. Dabei gibt es massive Zweifel, ob die Studie überhaupt notwendig ist.
Das berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Freitag vorab. Die Zahlen gehen aus einer Aufstellung für den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, die dem Magazin vorliegt.
Das Gesundheitsministerium gab demnach seit 2009 121 Studien in Auftrag, meist kosteten sie zwischen 50.000 und 400.000 Euro. Lediglich bei zwei großen Studien zu Keimen im Trinkwasser betrugen die Ausgaben jeweils etwas mehr als eine Million Euro.
„Fall für den Bundesrechnungshof“
Dabei ist der mögliche Erkenntniswert der teuren Studie umstritten. Kritiker verweisen auf mehrere bereits existierenden Studien zu dem Thema. Die haushaltspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Gesine Lötzsch, nannte die Studie einen „Fall für den Bundesrechnungshof“. Offenbar wolle Spahn „fundamentalistische Abtreibungsgegner“ als neue CDU-Wähler gewinnen, sagte sie dem „Spiegel“.
„Die Studie ist völlig unnötig“, erklärte auch die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws. „Es gibt kein Erkenntnisdefizit und in der Wissenschaft ist die Existenz eines Post-Abortion-Syndroms nicht anerkannt.“ Darauf weise auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf einer Informationsseite ausdrücklich hin.
Ministerium verteidigt Vorhaben
Ein Sprecher des Ministeriums wies die Kritik zurück: Es handle sich um ein „sehr komplexes Forschungsvorhaben“, das „höchste methodische Ansprüche erfüllen“ müsse, sagte er dem „Spiegel“. Auf die Studie hatten sich Union und SPD im Zuge des Kompromisses zur Reform des Paragrafen 219a geeinigt, der die so genannte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. In der SPD gab es zwar ebenfalls Kritik an der Studie, doch schließlich willigten die Sozialdemokraten ein.
Nach dem neuen Gesetz dürfen Ärzte und Kliniken über die Tatsache informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Auf speziellen Internetseiten darf zudem auch über die jeweils angewandte Methode informiert werden.
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