Maskenabgabe für Kinder in der Apotheke
Eignen sich FFP2-Masken auch für Kinder? Wie viele Masken dürfen Kinder im Rahmen der Grundsicherung erhalten? Und wird ein Eigenanteil fällig? DAZ.online hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Maskenabgabe bei Kindern für Sie zusammengefasst.
Dürfen Masken für Minderjährige ausgegeben werden, wenn die Eltern das Informationsschreiben der Krankenkasse vorlegen?
Personen, die Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Anspruch auf Schutzmasken aus der Apotheke. Hierfür müssen sie nur das sogenannte Informationsschreiben ihrer Krankenversicherung zusammen mit einem Lichtbildausweis in der Apotheke vorzeigen. Im Leitfaden der ABDA wird davon ausgegangen, dass auch jüngeren Personen ein solches Informationsschreiben ausgestellt wird, „da auch familienversicherte Personen berücksichtigt werden sollen“.
Wie viele Masken dürfen für minderjährige Grundsicherungsempfänger abgegeben werden?
Empfänger von Grundsicherung erhalten gegen Vorlage ihres Informationsschreibens einmalig zehn Schutzmasken.
Muss bei der Abgabe von Masken eine Eigenbeteiligung geleistet werden?
Nein, für ALG-2-Empfänger ist keine Eigenbeteiligung vorgesehen. Im HV kann also anhand der Vorlage – Voucher oder Informationsschreiben – unterschieden werden, ob die 2,00 Euro Eigenbeteiligung kassiert werden müssen oder nicht.
Sollen spezielle Kindermasken abgegeben werden?
In den Informationsschreiben der Krankenkassen ist die Abgabe spezieller Kindermasken nicht gefordert, ergibt aber mindestens bei Kindern ab sechs Jahren, die der Maskenpflicht unterliegen, Sinn. Kinder-OP-Masken gibt es mittlerweile von zahlreichen Anbietern. Wie auch bei Erwachsenen ist für eine optimale Schutzwirkung der korrekte Sitz wichtig. Bei Bedarf können die Ohrschlaufen durch Knoten individuell angepasst werden und sollten gut abschließen. Ob Apotheken auch wirklich gegen die Informationsschreiben Kindermasken abgeben dürfen, dazu kann der GKV-Spitzenverband keine Angaben machen. Auf Nachfrage der Redaktion hieß es, dass es sich um eine Verteilaktion der Bundesregierung handle und die Kassen lediglich die Schreiben im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) versandt hätten. Das BMG hat sich zu einer entsprechenden Anfrage bislang nicht geäußert.
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