Kultusminister wollen auch Zugang zum Pharmaziestudium neu regeln

Eigentlich hat sich das Bundesverfassungsgericht imvergangenen Jahr nur über die Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizinbeschwert. Die Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK) reagiert nun aufdieses Urteil und schlägt in einem Entwurf zur Reform der Studienplatzvergabeeine vollumfassende Änderung aller Zugangsregeln für die Fächer Medizin,Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vor. Unter anderem soll die Wartezeitquote wegfallen.

Ziemlich genau vor einem Jahr urteilte dasBundesverfassungsgericht, dass die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriftenüber das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulenzumindest teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Dies galt allerdingsnur für das Fach Medizin. Kritik gab es unter anderem an der Wartezeitquote, weil diese „gleichheitswidrig“ sei.Die Verfassungsrichter haben den Gesetzgeber daheraufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen, welche dieseverfassungsrechtlichen Bedenken beseitigen.

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Die Kultusministerkonferenz (KMK), in der die Bildungsministeraller Bundesländer zusammenkommen, hat sich am gestrigen Donnerstag auf denEntwurf eines zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags verständigt. ZurErinnerung: Bildung ist Ländersache, eine bundesweit einheitliche Reform derStudienplatzvergabe muss daher von allen Ländern mitgetragen werden – daher derStaatsvertrag. Mit dem Entwurf legt die KMK nun Vorschläge für Neuregelungenzur Vergabe von Studienplätzen im Zentralen Vergabeverfahren vor. Damit derStaatsvertrag finalisiert werden kann, müssen allerdings noch die Finanz- unddie Ministerpräsidentenkonferenz zustimmen.

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