Keine Pille ohne Rezept – auch nicht für Zahnärzte
Welche Arzneimittel Zahnärztinnen und -ärzte verschreiben dürfen, dafür gibt es Regeln. Doch nicht jeder hält sich daran. Welche Erfahrungen #DerApotheker mit dieser Berufsgruppe gemacht hat und warum die Apothekerschaft diesbezüglich geschlossen auftreten sollte, erfahren Sie in seiner aktuellen DAZ-Kolumne.
Früher oder später kommt jeder in der Apotheke, der nicht gegen das Gesetz verstoßen möchte, in eine unangenehme Situation: Es kommt nicht selten vor, dass ein Stammkunde oder eine Stammkundin es nicht geschafft hat, zur Ärztin zu gehen, und sich ihr Rezept zu besorgen. Und das ist doch so dringend. Schließlich hat man erst bei der hundertsten Tablette bemerkt, dass die Packung nun leer ist. Mist. Ich wurde schon oft von Kolleg:innen im Internet dafür kritisiert, dass ich in solchen Situationen nicht gegen das Gesetz verstoßen will. Man braucht für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nicht ohne Grund ein Rezept.
Während man da noch irgendwie hart bleiben kann, wird das Ganze wesentlich schwieriger, wenn vor einem ein Zahnarzt steht, der ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel haben möchte, das nicht in sein Gebiet fällt.
#DerApotheker auf DAZ.online
#DerApotheker teilt via Twitter, Instagram, Facebook und Publikum mit zehntausenden Followern Geschichten aus der Apotheke, nützliche Infos über Arzneimittel und klärt zur Pseudomedizin auf. Darüber hinaus ist er Autor des Buchs „Die Wahrheit über unsere Medikamente“, das im April 2021 veröffentlicht wurde. Seit kurzem macht er auch mit einer regelmäßigen Kolumne auf DAZ.online auf sich aufmerksam.
Letztes Jahr hatte ich eine Diskussion mit einem Kollegen, der sich wunderte, warum Zahnärzte nicht gegen Corona impfen dürfen, ein Frauenarzt aber schon. Meine Antwort war: „Weil Zahnärzte nicht Medizin studiert haben.“ Während ein Frauenarzt erst Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung auf dem Gebiet der Frauenheilkunde abgeschlossen hat, studierte ein Zahnarzt Zahnmedizin und eben nicht Medizin.
Meine damalige Chefin begrüßte einmal einen Kunden, der Zahnarzt war, mit den Worten „Schade, dass Sie kein richtiger Arzt sind. Ich hätte da ein Problem.“ Das nur nebenbei.
Da ein Zahnarzt eben kein „richtiger“ Arzt ist, darf er eben auch nur die verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen, die in sein Gebiet fallen, wie zum Beispiel Analgetika und Antibiotika. Das gilt natürlich ebenfalls für den Eigenbedarf.
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