Google zieht Berufung gegen Burda zurück
Google hat im Rechtsstreit mit Burda nachgegeben: Die Frage, ob Google bei der Suche nach bestimmten Krankheitsbildern die Informationen des vom Bundesgesundheitsministerium verantworteten Gesundheitsportals gesund.bund.de besonders prominent platzieren darf, wird die Münchener Gerichte nicht weiter beschäftigen. Ein Google-Sprecher bestätigte gegenüber DAZ.online, dass der Internetkonzern seine Berufung gegen ein im Eilverfahren ergangenes Urteil des Landgerichts zurückgenommen habe.
Der US-Konzern Google zieht sich aus dem Rechtsstreit um eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung beim Online-Gesundheitsportal gesund.bund.de zurück. Google-Unternehmenssprecher Kay Oberbeck teilte auf Anfrage mit: „Wir können bestätigen, dass wir die Berufung zurückgezogen haben.“
Im Februar hatte das Landgericht München I einen vorläufigen Schlussstrich unter die umstrittene Kooperation von Google und Bundesgesundheitsministerium (BMG) gezogen. Die Idee des Bundesgesundheitsministers, die Informationen des nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de – angepriesen als „unabhängig, wissenschaftlich belegt und leicht verständlich“ – bei der Google-Suche nach Krankheiten oder Symptomen von den hinteren Plätzen nach vorne zu bringen, hatte sofort heftige Kritik ausgelöst. Andere Anbieter von Gesundheitsinformationen fühlten sich im Wettbewerb benachteiligt. So auch Hubert Burda Media und sein Tochterunternehmen netdoktor.de. Das Verlagshaus zog sowohl gegen den Internetriesen als auch gegen das BMG vor Gericht. Und das Eilverfahren ging ganz im Sinne von Burda und den Verfechtern der Pressefreiheit aus. Die Zusammenarbeit wurde für kartellrechtswidrig befunden.
Die prominenten Infoboxen des BMG-Portals verschwanden daraufhin bei der Google-Suche. Im März kündigte der Konzern jedoch an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Google betonte damals, dass man noch in der Prüfung sei, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man ergreifen wolle und deshalb vorsorglich Schritte eingeleitet habe, um zeitlichen Spielraum zu bekommen. Doch nun hat sich der Konzern offenbar eines Besseren besonnen.
Google-Sprecher Overbeck verweist darauf, dass das BMG keine Berufung gegen die gegen den Bund erlassene einstweilige Verfügung eingereicht habe – daher könnten Inhalte von gesund.bund.de dauerhaft nicht mehr in die Health Condition Knowledge Panels eingebunden werden. „Damit erübrigt sich ein Vorgehen von unserer Seite.“ Das heißt: Auch in der Hauptsache wird man sich nicht weiter streiten.
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Philipp Welte, Vorstand bei Hubert Burda Media, erklärte angesichts dieser Entwicklung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Das Landgericht München hat ein Zeichen gesetzt für die unabhängige Presse, und es hat den Monopolen klare Grenzen aufgezeigt.“ Dass Google das Urteil akzeptiere, „werten wir als ein Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert unserer demokratischen Gesellschaft“. Damit dürfte Welte nicht allein stehen.
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