Fälschungsverdacht bei nachträglicher Ausbuchung – und nun?
Bei technischen Störungen am Securpharm-Server oder Stromausfall dürfen Apotheken die Arzneimittel erst einmal abgeben und die Verifizierung und Ausbuchung nachträglich durchführen. Doch was, wenn beim nachträglichen Ausbuchen ein Fälschungsverdacht aufkommt? Die möglicherweise gefälschte Packung ist ja schließlich weg.
Seit fast einem Jahr sind Apotheken verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel vor der Abgabe zu verifizieren und auszubuchen. Wie im Fall einer technischen Störung oder gar eines Stromausfalls sowie bei Wartungsarbeiten vorzugehen ist, hat die ABDA schon zum Start des Systems in ihrem FAQ-Papier zu Securpharm bedacht. Dort ist zu lesen, dass bei vorübergehenden technischen Störungen zum Zeitpunkt der Abgabe erlaubt ist, Arzneimittel abzugeben und die Verifizierung und Ausbuchung nachträglich durchzuführen, sobald die Störungen behoben sind. Ganz komfortabel ist die Sache allerdings nicht: Man muss die Seriennummer und den Produktcode bei der Abgabe notieren oder den DataMatrixCode abfotografieren und die Packung dann nachträglich manuell ausbuchen.
Kein Hinweis in den FAQ
Was sich aber in den FAQ nicht findet, ist ein Hinweis dazu, was denn zu tun ist, wenn das System beim nachträglichen ausbuchen Alarm schlägt, also ein Fälschungsverdacht besteht. Schließlich ist die Packung zu diesem Zeitpunkt weg und je nach Arzneimittel unter Umständen bereits angefangen oder gar aufgebraucht. Eine Securpharm-Sprecherin erklärt dazu auf Nachfrage von DAZ.online:
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