EMA: So wichtig ist Titandioxid für Arzneimittel

Vergangenen Freitag haben die EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Verwendung von Titandioxid (E171) als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 zu verbieten. Noch kann zwar Einspruch erhoben werden, dennoch ist dies eine weitreichende Entscheidung, die auch die Arzneimittelindustrie nicht kaltlässt. Warum TiO2 dort vorerst jedoch nicht verschwinden muss, erklärt die EMA in einem aktuellen Statement.

Es ist so weit, wenn der Rat oder das Europäische Parlament bis Ende des Jahres keinen Einspruch mehr erheben, beginnt Anfang 2022 eine sechsmonatige Auslaufphase, nach der ein vollständiges Verbot für Titandioxid in Lebensmitteln gelten wird. Denn die EU-Mitgliedstaaten haben vergangenen Freitag dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Verwendung von Titandioxid (E171) als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 zu verbieten. Man handle damit auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Erkenntnisse, so Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann – insbesondere hinsichtlich einer möglichen Genotoxizität, die jedoch nicht nachgewiesen, sondern nur nicht entkräftet werden konnte. Eine akute Gesundheitsgefahr besteht also nicht. Die DAZ hat darüber berichtet. Dass sich dennoch auch die Pharmaindustrie mit dem Thema auseinandersetzen muss, zeichnete sich schon 2019 ab. Was bedeutet nun das Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln für die Arzneimittelherstellung?

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In den FAQ äußert sich die Europäische Kommission neben Lebensmitteln auch zu Arzneimitteln, die E171 enthalten: Auf der Grundlage einer ebenfalls am vergangenen Freitag veröffentlichten Analyse der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln, soll Titandioxid bis auf Weiteres als Zusatzstoff erlaubt bleiben – um seine Verwendung in Arzneimitteln als Farbstoff zu ermöglichen. Einer der Gründe für diese Entscheidung sei die Vermeidung von Engpässen. Man müsse zunächst geeignete Alternativen untersuchen und prüfen, um negative Auswirkungen auf die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel auszuschließen. Unbegrenzt Zeit lassen darf sich die Industrie nun aber nicht, denn die Situation soll in drei Jahren durch die EMA und die Europäische Kommission neu bewertet werden.

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