Dringender Rückruf bei Lidl wegen Verletzungsgefahr – Fremdkörper in diesem Käseprodukt entdeckt
Verletzungsgefahr durch Plastiksplitter im geriebenen Käse von Lidl
Für unangenehme Überraschungen kann derzeit ein bei Lidl vertriebenes Käseprodukt sorgen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie Lidl Deutschland warnen vor Plastik-Fremdkörpern, die in den geriebenen Käse gelangt sind.
Betroffen ist das Produkt „Milbona Gouda jung gerieben, mindestens 7 Wochen gereift“ in der 250 Gramm Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21. April 2019, dem Identitätskennzeichen NL Z 0507 i EG und den Losnummern 834799538051020190121 sowie 834799538051021190121.
Keinesfalls verzehren
Wie der Hersteller mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem betroffenen Produkt Kunststofffremdkörper enthalten sind. „Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das Produkt keinesfalls konsumieren“, warnt Lidl in einer Kundeninformation auf der Webseite des Discounters.
Haben Sie den geriebenen Käse bereits gekauft?
Nach Angaben von Lidl kann das betroffene Produkt in jeder Filiale auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgegeben werden. Der Kaufpreis werde erstattet. Der geriebene Käse von Delicateur wurde in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vertrieben. Wie Lidl berichtet, wurde das Produkt bereits aus den Verkaufsregalen entfernt. Andere Produkte des Herstellers seien nicht betroffen.
Welche Gefahren gehen von Plastikteilen im Essen aus?
Kunststoffsplitter in Nahrungsmitteln können beim Kauen Schnitt- und Stichverletzungen im Mundraum verursachen. Wenn die Plastikteilchen verschluckt werden, können sie die Atmung behindern und für Atembeschwerden oder Atemnot sorgen. Schlimmstenfalls droht Erstickungsgefahr (siehe: Erste Hilfe bei gefährlichen Fremdkörpern im Körper). Des Weiteren können Fremdkörper abhängig von Form und Größe Entzündungen und/oder Magenbeschwerden auslösen. Auch innere Blutungen können nicht ausgeschlossen werden, falls die verschluckten Kleinteile spitz oder scharfkantig sind. (vb)
(Bild 1: Andrey Bandurenko/fotolia.com)
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